Zürcher «Parkhausmörderin» erhält Therapie statt Verwahrung
Die Verwahrung der «Parkhausmörderin» wird in eine stationäre Massnahme umgewandelt. Das hat das Zürcher Obergericht entschieden.

Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Verwahrung der «Parkhausmörderin» in eine stationäre Massnahme umgewandelt wird. Die 52-jährige Österreicherin erhält somit eine Therapie.
Es stimmte dem Antrag auf Umwandlung zu, wie der Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagmorgen sagte.
Die «Parkhausmörderin» erhält somit eine Therapie für ihre psychischen Störungen und – sollte diese erfolgreich sein – später die Chance auf eine Entlassung aus dem Gefängnis. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Die heute 52-Jährige tötete 1991 in einem Zürcher Parkhaus eine Frau. 1997 kam es ebenfalls in Zürich zu einem weiteren Tötungsdelikt.
2001 wurde sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.






