Zürcher Mutter wehrt sich gegen happige Ferien-Busse
Eine Mutter ist mit ihren Kinder verreist – teilweise innerhalb der Schulzeit. Deshalb wurde sie zu einer enormen Busse verurteilt. Dagegen wehrte sie sich.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Zürcher Mutter ist mit ihren Kindern in die Ferien geflogen.
- Die Tochter hätte jedoch in der Zeit in der Schule sein müssen.
- Die Mutter wurde zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt – und zog vors Bezirksgericht.
Zwei Wochen auf den Malediven den Alltagsstress vergessen: Das plante eine Mutter Anfang 2023 für sich und ihre beiden Kinder.
Während der ältere Sohn sich bereits in der Lehre befand, besuchte die Tochter gerade eine Sekundarschule in Winterthur. Ihre Mutter ist derweil als Sekundarlehrerin in einer anderen Zürcher Gemeinde tätig. So schreibt es die «NZZ».
Schule lehnte Ferien-Antrag ab
Bei der Urlaubsbuchung erwiesen sich die unterschiedlichen Arbeits- und Schulzeiten als Problem: Die Ferien der Lehrerin und die ihrer 14-jährigen Tochter überschnitten sich nur für eine anstatt der erhofften zwei Wochen.
Die Mutter beantragte bei der Schule daher die Freistellung der 14-Jährigen für eine Woche. Doch die Schule lehnte ab.
3000 Franken für Verstoss gegen das Volksschulgesetz
Dass die Lehrerin die Reise mit ihren Kindern dennoch antrat, führte zu einem hohen Strafgeld: Das Statthalteramt Winterhur verurteilte die Mutter im Juni dieses Jahres zu einer Busse. Ganze 3000 Franken sollte die 51-Jährige wegen «vorsätzlicher Übertretung des Volksschulgesetzes» entrichten.
Die Lehrerin zog den Fall vor das Bezirksgericht. Die Höhe der Busse sieht sie als unverhältnismässig.
Vor Gericht beharrte sie darauf, dass wenigstens einmal in der Schulzeit ein Gesuch für die Ferien bewilligt werden sollte. «Das ist ein ungeschriebenes Gesetz», so die 51-Jährige.
Gericht mildert das Strafmass ab
Sarah Knüsel sieht das als Präsidentin des Zürcher Schulleiterverbandes anders. «Die Verantwortlichen in Winterthur haben nur ihren Job gemacht», sagt sie laut «NZZ».
Das Gericht hob den Schuldspruch zwar nicht auf, verringerte die Busse aber von 3000 auf 1000 Franken. Dass die Mutter mit ihrem 100-Prozent-Pensum keine zwei Wochen Ferien mit ihrer Tochter teile, wirke strafmildernd, so die Richterin.