Das Stalken und Belästigen einer TV-Moderatorin hat Konsequenzen. Ein 48-jähriger Mann muss Geld zahlen und soll eine Therapie absolvieren.
Bezirksgericht zürich
Das Bezirksgericht Zürich. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Stalker einer TV-Moderatorin wird in Zürich zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
  • Dazu muss der 48-Jährige eine Busse zahlen.
  • Des Weiteren erhielt der Mann die Anweisung, eine Therapie zu absolvieren.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Montag einen 48-jährigen Stalker zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Er hatte während vier Monaten eine TV-Moderatorin belästigt und bedrängt.

Das Gericht verurteilte den Schweizer wegen mehrfacher Nötigung und wegen mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken, bei einer Probezeit von drei Jahren.

Dazu gab es für den Ostschweizer eine Busse von 300 Franken und die Anweisung, dass er eine Therapie absolvieren muss. Für die Moderatorin am wichtigsten ist aber das drei Jahre dauernde Kontaktverbot, welches das Gericht dem Mann ebenfalls auferlegte.

Sobald der Mann wieder zu Geld kommt, soll er der Moderatorin zudem 6300 Franken zahlen. In der schlimmsten Stalking-Phase engagierte sie einen privaten Sicherheitsdienst und absolvierte einen Selbstverteidigungskurs.

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