Vor dem Bezirksgericht in Zürich sitzt am Montag ein Stalker. Er hatte eine TV-Moderatorin über Monate belästigt und bedrängt.
Bezirksgericht Zürich
Blick auf das Bezirksgericht Zürich an der Wengistrasse 28. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Stalker einer TV-Moderatorin muss sich in Zürich am Montag vor Gericht verantworten.
  • Er hatte die Frau während vier Monaten massiv belästigt und bedrängt.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe, eine Busse und eine Therapie.

Am Montagnachmittag muss sich ein 48-jähriger Stalker vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten, der während vier Monaten eine TV-Moderatorin massiv belästigt und bedrängt hatte. Er hatte sich eingebildet, mit ihr eine Beziehung zu führen.

Alles begann mit Nachrichten auf Instagram, die sie am Anfang auch noch beantwortete. Weil sie ein netter Mensch ist, wie sie später in einem Interview sagte. Allerdings glaubte der Mann aus der Ostschweiz bald, dass die TV-Moderatorin für ihn auserwählt sei.

Die Nachrichten wurden drängender und bedrohlicher, obwohl die Moderatorin ihm mehrmals klar zu verstehen gab, dass er sie in Ruhe lassen solle. Er filmte ihr Haus, tauchte in ihrem Fitnesscenter auf und kündigte an, mit Rosen bei ihr in der Wohnung vorbeizukommen.

Gemäss Anklage fühlte sich die Moderatorin dadurch «massiv belästigt». Sie änderte ihren Tagesablauf und schaute immer nach, ob er ihr irgendwo auflauerte. «Es ist extrem beängstigend», sagte sie dazu in einem Interview.

Die Polizei belegte ihn mit einem Kontakt- und Rayonverbot. Allerdings schickte er ihr am gleichen Tag, als dieses ablief, bereits wieder eine erste Nachricht. Darin teilte er ihr mit, dass er eifersüchtig sei, wenn er sie auf Bildern mit anderen Leuten sehe.

Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Wirtschaftsingenieur eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken, bei einer Probezeit von drei Jahren. Dazu eine Busse von 300 Franken und die Anweisung, dass er eine Therapie absolvieren muss.

Für die Moderatorin am wichtigsten ist wohl das drei Jahre dauernde Kontaktverbot, welches das Gericht dem Mann auferlegen soll. Und das FDP-Mitglied soll ihr 6300 Franken zahlen, weil sie in der schlimmsten Phase einen privaten Sicherheitsdienst engagierte und einen Selbstverteidigungskurs machte. Das Verfahren wird abgekürzt geführt. Das heisst, dass der Mann grundsätzlich geständig ist.

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