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    Gericht gibt Swisscom im Glasfaser-Streit recht

    Keystone-SDA
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    Stadt St. Gallen,

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Swisscom gutgeheissen. Es hebt eine Sanktion der Wettbewerbskommission von 18 Millionen Franken auf.

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    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Swisscom gutgeheissen. - keystone

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Swisscom gutgeheissen. Es hebt eine Sanktion der Wettbewerbskommission von 18 Millionen Franken auf, die dem Telekomkonzern wegen der Art des Ausbaus seines Glasfasernetzes auferlegt wurde.

    Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, dass Swisscom auf dem relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung innehabe. Die Wettbewerbskommission (Weko) sei daher zu Unrecht von einer Kartellrechtsverletzung ausgegangen.

    Der Streit drehte sich um eine neue Ausbautechnologie für das Glasfasernetz, die Swisscom im Jahr 2020 eingeführt hatte. Dabei wird eine Zuleitung bis zum Strassenschacht verlegt und das Signal dort auf die Haushalte aufgeteilt. Konkurrenten können so keine durchgehenden Leitungen mehr mieten.

    Die Weko hatte den Ausbau mit vorsorglichen Massnahmen gestoppt und im Dezember 2023 die Sanktion verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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