Zürcher für Drogenhandel zu 11 Jahren Haft verurteilt
Ein 41-jähriger Mann musste sich vor dem Zürcher Obergericht wegen Drogenhandel und Geldwäscherei verantworten. Er wurde zu 11 Jahren Haft verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann wurde in Zürich wegen Drogenhandel und Geldwäscherei verurteilt.
- Das Obergericht hat sich entschieden, das Urteil der Vorinstanz zu bestätigen.
- Der 41-jährige Beschuldigte wird nun zu 11 Jahren Haft verurteilt.
Ein 41-jähriger Mann hat sich am Dienstag wegen Drogenhandels und Geldwäscherei vor dem Zürcher Obergericht verantworten müssen. Das Obergericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz, die ihn zu 11 Jahren Haft verurteilt hatte. Zur Haftstrafe hinzu kommen 360 Tagessätzen à 30 Franken.
Ausserdem muss der Verurteilte dem Kanton Zürich eine Million Franken abliefern für sein «unrechtmässig» erwirtschaftetes Geld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es handle sich um einen «absolut singulären» Fall in der Schweizer Rechtssprechung, so das Obergericht. Der Beschuldigte und seine Mittäter seien «äusserst professionell, dreist und verwegen» vorgegangen. Würde sich die Strafe nur nach dem Umsatz bemessen, fiele die Strafe milder aus. Allerdings sei auch die Stellung des Beschuldigten in der Organisation zu berücksichtigen.
Umsatz von 37,7 Millionen Franken
Zudem habe er aus reinem finanziellen Interesse gehandelt, eine Notlage habe nicht bestanden, so das Gericht weiter. So habe er auch die Geldwäscherei nur betrieben, um die «Drogenmaschinerie» am Leben zu erhalten. Diese sei mit grossem logistischem Aufwand und komplexen Organisationsgrad betrieben worden. Das Obergericht attestierte dem Beschuldigten ein grosse kriminelle Energie und ein ausgeprägtes Gewinnstreben.

Der Beschuldigte soll zwischen 2010 und 2016 am Verkauf von mindestens 7296 Kilogramm Cannabis beteiligt gewesen sein. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Damit hätten er und seine Komplizen einen Umsatz von 37,7 Millionen Franken erzielt. Die Drogen sollen aus Importen aus dem Ausland sowie eigenen Hanf-Indoorplantagen gekommen sein.
Gut fünf Millionen Franken aus dem Drogenhandel soll der Beschuldigte gewaschen haben, etwa durch Investitionen in Firmen. Der Staatsanwalt attestierte dem Mann vor Obergericht eine «extrem hohe kriminelle Energie» und forderte eine Bestätigung des Urteils der Vorinstanz. Der Angeklagte wurde bereits im April 2016 verhaftet und sitzt seither im Gefängnis.
Anklage sei «reine Mutmassung»
Seine Anwälte hatten das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Dezember 2018 angefochten. Sie plädierten vor Obergericht auf Strafminderung und sofortige Haftentlassung.
Die Anklageschrift sei in Teilen derart vage, dass sie «beliebig» werde. Damit sei eine Verteidigung unmöglich. Die Anwälte monierten insbesondere, dass die Staatsanwaltschaft oft keine präzisen Angaben zu Tatzeitpunkten machen konnte.

Dazu seien die Mengenangaben der Anklage «reine Mutmassungen» und basierten teilweise auf Hochrechnungen. So argumentierten die Anwälte des Beschuldigten etwa, dass in den Hanf-Indooranlagen nur gut 220 Kilogramm Marihuana geerntet wurden. Laut der Staatsanwaltschaft sollen es vier Tonnen gewesen sein. Der dem Beschuldigten anrechenbare Umsatz der Drogengeschäfte belaufe sich deswegen insgesamt auf etwas über eine Million Franken.
Angezeigt sei darum eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Da der Beschuldigte bereits viereinhalb Jahre im Gefängnis sitze, sei er sofort zu entlassen und für die Überhaft zu entschädigen.
Der 41-jährige Beschuldigte sagte vor Obergericht, er sei sich seiner Fehler mehr als bewusst. Auch, wenn sie nicht ansatzweise das seien, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwerfe. Er wolle in Zukunft ein bedachteres Leben führen, endlich seine sechs Monate alte Nichte kennenlernen und seine Göttikinder wiedersehen.