Stadt Zürich

Kanton Zürich bestimmt ab 1. Juni das Tempo auf Hauptstrassen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ab 1. Juni hat der Zürcher Regierungsrat die Hoheit über die Geschwindigkeit auf Hauptstrassen. Er setzt die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft und passt die Signalisationsverordnung an.

Über das Temporegime auf Hauptstrassen bestimmt ab 1. Juni der Kanton Zürich. (Symbolbild)
Über das Temporegime auf Hauptstrassen bestimmt ab 1. Juni der Kanton Zürich. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Damit setzt der Zürcher Regierungsrat die «Mobilitätsinitiative» um, die verlangte, dass der Kanton über die Höchstgeschwindigkeit auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung entscheidet. Nur in Ausnahmefällen soll Tempo 30 gelten. Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich sprachen sich im letzten Herbst mit 57 Prozent für die Initiative aus.

Die Stadt Zürich wehrte sich zwar gegen die Änderung im kantonalen Strassengesetz. Doch das Bundesgericht entschied im Februar, dass diese Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erhält. Das Urteil zur Beschwerde steht noch aus.

Bisher konnten die Städte Zürich und Winterthur selbst über Tempobeschränkungen auf Hauptstrassen bestimmen, während in anderen Gemeinden die Kantonspolizei dafür zuständig war. Den Entzug dieses Rechts erachtete die Stadt Zürich als einen Eingriff in ihre Gemeindeautonomie.

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Kommentare

User #5718 (nicht angemeldet)

Toll, da werden die Stadt-Züris vom eigenen Kantonsgesetz ausgebremst.

User #2657 (nicht angemeldet)

Da wird zwar wahrscheinlich nichts rückgängig gemacht, dennoch ist es gut das Städte wie Zürich und Winterthur aus ideologischen Gründen nicht noch mehr teures und gefährliches Verkehrschaos anrichten können.

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