Ehefrau mit Schuhlöffel erschlagen – Mann wegen Totschlag verurteilt

Der 67-jährige Mann soll seine Ehefrau im Jahr 2019 mit einem Schuhlöffel erschlagen haben. Nebst einer Haftstrafe erhielt er zudem einen Landesverweis.

Schuhlöffel erschlagen
Die südkoranischen Opfer erhalten keine Entschädigung. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 67-jähriger Mann, der seine Frau erschlagen hat, erhält eine Haftstrafe.
  • Nach den sechseinhalb Jahren wird er ausserdem des Landes verwiesen.

Laut dem Urteil vom Dienstag wird der Angeklagte, der aus dem Kosovo stammt, für sieben Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann sitzt derzeit bereits im Strafvollzug.

Der Verurteilte war 1974 in die Schweiz gekommen und arbeitete als Bauarbeiter. Später zog er seine Familie nach, seit einigen Jahren ist er pensioniert. Die Familienverhältnisse waren lange Zeit intakt. Gewalt sei in der Familie kein Thema gewesen, sagte der Staatsanwalt in der Verhandlung.

Von seinen fünf Kindern wurde der Vater als ruhiger, herzensguter, geduldiger und verständnisvoller Mensch beschrieben. Als 2017 das letzte der Kinder aus der elterlichen Wohnung auszog, verschlechterte sich die Beziehung der Eheleute. Die Frau soll ihren Mann immer häufiger und immer übler beschimpft haben. Von den Kindern wurde sie als impulsiv bezeichnet.

Frau mit Schuhlöffel erschlagen

Der Mann ertrug dies lange Zeit und blieb stets ruhig. Er habe gehofft, die Beschimpfungen würden irgendwann aufhören, sagte er dem Gericht. Am Karfreitag 2019 verlor er jedoch nach einer erneuten Schimpftirade seiner Frau total die Kontrolle.

Er ergriff einen 56 Zentimeter langen Schuhlöffel aus Metall und schlug zwischen 20 und 30 Mal auf das Opfer ein. Die Frau starb an ihren schweren Verletzungen.

Der Mann rief bei der Polizei an und liess sich widerstandslos festnehmen. Er habe seine Frau nicht töten wollen, erklärte er später. In der Verhandlung sagte er, es tue ihm sehr leid, was passiert sei. Er wisse nicht, was zum Tatzeitpunkt in seinem Kopf vorgegangen sei.

Verteidiger: Situation sei vom Opfer provoziert worden

Der Staatsanwalt sprach von einer klaren Affekthandlung, ausgelöst durch andauernde Provokationen und Kränkungen durch die Frau. Dem Mann sei eine «nach den Umständen entschuldbare heftige Gemütsbewegung» zu attestieren. Für den Tatbestand des Totschlags sei dies typisch. Die Tat sei aber äusserst brutal gewesen.

Deshalb forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag ein Jahr bis zehn Jahre vor. Der Verteidiger plädierte für eine weit mildere Strafe: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung seien angemessen. Zudem sei auf eine Landesverweisung zu verzichten.

Der Mann sei von seiner Frau psychisch terrorisiert worden. Die Situation, in der er ausrastete, sei vom Opfer provoziert worden. Der Mann sei vorher nie gewalttätig gewesen. Nach der Tat habe er sofort die Polizei gerufen, er habe nichts beschönigt oder abgestritten.

Gericht: Tat sei «sehr brutal» gewesen

Das Gericht folgte mit seinem Urteil überwiegend der Argumentation der Anklage. Die Tat sei «sehr brutal» gewesen, auch wenn sie in einem nachvollziehbaren und entschuldbaren Affekt geschehen sei, sagte der Gerichtspräsident.

Eine Landesverweisung sei angebracht. Der Verurteilte sei auch nach 46 Jahren in der Schweiz nicht voll integriert und spreche schlecht Deutsch. Die Verhandlung des Kreisgerichts wurde ihm von einem Dolmetscher auf Albanisch übersetzt.

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