Feuer

Zuger legt Feuer – wird trotzdem aus Klinik entlassen

Luna Gerber
Luna Gerber

Region Zug,

Ein bipolarer Mann aus Zug sorgt in einer Klinik mit Nacktläufen und Feuer für Chaos. Dennoch entscheidet das Gericht: Er darf die Einrichtung verlassen.

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Obwohl er unter Wahnvorstellungen leidet, mehrere Feuer legte und Personal mit Aschenbechern bewarf, wird ein Zuger aus der Klinik entlassen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zuger hat ein Annäherungsverbot missachtet und wurde in eine Klinik eingewiesen.
  • Dort sorgte er mit Nacktläufen, Wahnvorstellungen und gelegten Feuern für Probleme.
  • Das Gericht hebt nun die Einweisung auf – ordnet aber Therapie und Medikamente an.

Ein 48-jähriger Mann aus Zug leidet seit 1999 an einer bipolaren Störung. Die Krankheit belastet auch seine Familie erheblich. Ein Kantonsgericht hatte dem Mann bereits verboten, sich während manischen Episoden der Familienwohnung zu nähern.

Trotzdem verstösst der Zuger gegen dieses Verbot gegenüber seiner Ehefrau, wie «zentralplus» berichtet.

Ein verängstigtes Familienmitglied ruft daraufhin die Polizei. Bei seiner Festnahme trägt der Mann sieben Messer bei sich. Zudem glaubt er, der König von Japan zu sein.

Ein Arzt weist den 48-Jährigen in eine psychiatrische Klinik ein. Gegen diese Massnahme wehrt sich der Patient vor dem Verwaltungsgericht, dennoch bekommt er eine fürsorgerische Unterbringung.

Mann meint, er sei Jesus

Während seines Aufenthalts verhält sich der Zuger problematisch. Er läuft nackt durch die Gänge und legt gleich mehrmals Feuer in der Einrichtung. Zudem wirft er Aschenbecher nach dem Klinikpersonal.

Der Mann leidet unter starken Wahnvorstellungen. Während Manien behauptet er etwa, Jesus zu sein. Die Klinik müsse er verlassen, um die Welt zu retten.

Das Verwaltungsgericht muss nun entscheiden: War die fürsorgerische Unterbringung gerechtfertigt?

Gericht kritisiert ungenügende Begründung des Arztes

Die Verwaltungsrichter nehmen den einweisenden Arzt in die Kritik. Der Grund: Ihm fehlt eine Facharztausbildung im psychiatrischen Bereich. Diese wäre für eine fürsorgerische Unterbringung gesetzlich vorgeschrieben.

Der Arzt gab eine potenzielle Gefährdung durch seinen Patienten an, wofür das Gericht Verständnis zeigte. Schliesslich durchlebte der 48-Jährige eine akute Krankheitsphase. Sie erinnert daran, dass er sieben Messer bei sich trug, als die Polizei ihn schnappte.

Die Begründung des Arztes reicht den Richtern jedoch nicht aus. Eine nicht auszuschliessende Gefährdung genüge nicht für eine Klinikeinweisung.

Verwaltungsgericht sieht keine akute Gefährdung

Die zentrale Frage lautet: Gefährdet der Mann sich oder andere? Der Patient selbst verneint suizidale Absichten.

Bei der Fremdgefährdung sehen die Richter ebenfalls keine akute Bedrohung. Das auffällige Verhalten hat sich hauptsächlich in der Klinik gezeigt. In Freiheit würde er sich anders verhalten.

Hat das Gericht richtig entschieden?

Der Zuger reagiert aggressiv, wenn er sich bedroht fühlt. Ausserhalb der Klinik könne er aber die Konsequenzen seines Handelns besser einschätzen.

Erklärung für Messer erscheint Richtern plausibel

Die sieben Messer bei der Festnahme beschäftigen das Gericht besonders. Der Mann hat im Nachhinein erklärt, er wollte die Küchenmesser zum Schleifer bringen. Er koche gerne und benötige scharfe Messer.

Diese Erklärung befindet das Verwaltungsgericht als plausibel. Tatsächlich gebe es in der Nähe der Familienwohnung einen Messerschleifer.

Trotz der vielen Unsicherheiten entscheiden die Verwaltungsrichter schliesslich zugunsten des Patienten. Sie heben die fürsorgerische Unterbringung auf: Der 48-Jährige kann die Klinik verlassen.

Gericht fordert ambulante Behandlung

Die Richter entlassen den Mann jedoch nicht ohne Auflagen. Er soll sich unverzüglich in ambulante Therapie begeben und die bisher verweigerten Medikamente unbedingt einnehmen.

Eine engmaschige Begleitung sei laut Urteil zwingend nötig. Das Gericht kann den Patienten nicht zur Medikamenteneinnahme zwingen, bei Therapieversagen drohen aber weitere Massnahmen.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) würde dann etwa eingeschaltet. Diese Behörde kann zusätzliche Schutzmassnahmen anordnen.

Auch die Ursache für die Brand-Tragödie in Kerzers FR von gestern Dienstag war nach aktuellem Erkenntnisstand ein mutwillig gelegtes Feuer. Eine randständige Person mit psychischen Problemen soll sich mit Benzin übergossen haben.

Bei dem Brand kamen sechs Menschen ums Leben, darunter auch eine Moderatorin des Radiosenders Energy Bern.

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