Letztes Wochenende kam es an der Zollikon-Chilbi ZH zu einer Attacke mit einem Laserpointer auf einen Autofahrer. Die Kapo Zürich bestätigt den Vorfall.
Laserpointer
Laserpointer können die Augen schädigen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • An der Zollikon-Chilbi wurde ein Autofahrer mit einem Laserpointer angegriffen.
  • Die Kapo Zürich hat im Zusammenhang mit diesem Vorfall vier Jugendliche kontrolliert.
  • Laserpointer können in der Netzhaut Narben hinterlassen.
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Laserpointer-Attacken sind zwar nicht die Regel. Doch in der Schweiz kommen sie durchaus vor.

So auch am vergangenen Wochenende an der Zollikon-Chilbi, wo ein Autofahrer geblendet wurde, wie Nau.ch erfahren hat. Die betroffene Person klagte danach über Augenschmerzen.

Die Kantonspolizei Zürich bestätigt: «Es wurden vier Jugendliche kontrolliert», erklärt Mediensprecher Marc Besson. Laserpointer-Attacken würden bei der Kapo Zürich aber «selten gemeldet».

«Solche unnötigen und vor allem gefährlichen Laserattacken gegen Flugzeuge, Helikopter, Züge, Fahrzeuge sowie gegen Einsatzkräfte von Polizei, Sanität oder Feuerwehr stellen im Aargau zum Glück die Ausnahme dar. Sie beschränken sich auf wenige Fälle pro Jahr», sagt auch Bernhard Graser von der Kantonspolizei Aargau. Vorfälle, bei denen es dadurch zu Verletzungen kam, seien nicht bekannt.

In Bern nehmen Fälle seit 2016 ab

Laut Kantonspolizei Bern hätten Blendungen von Privatpersonen, Lokführern oder Autofahrern in den Jahren 2012 bis 2015 zugenommen. 2015 habe sie in knapp 100 Fällen von Blendungen ermittelt und zu dieser Zeit rund 30 Laserpointer pro Jahr sichergestellt.

Kantonspolizei Zürich
An der Zollikon-Chilbi ZH wurde ein Autofahrer mit einem Laserpointer geblendet. Die Kapo Zürich hat den Vorfall bestätigt. (Symbolbild)
Laserpointer Zoll
Die Einfuhr und der Besitz von Laserpointern der Klasse 2 sind in der Schweiz verboten. (Symbolbild)
Laserpointer Zoll
Der Zoll darf diese sicherstellen. (Symbolbild)
Laserpointer Kantonspolizei Bern
Seit der Zoll Laserpointer sicherstellen darf, haben Blendungen im Kanton Bern laut der Kantonspolizei abgenommen. (Symbolbild)
Laserpointer
Wenn Laser direkt auf Netzhaut trifft, dann erhitzt sich das Pigment und es entsteht ein Narbenschaden. (Symbolbild)

Damals seien weder Besitz noch Einfuhr von Laserpointern strafbar gewesen. In der Zwischenzeit wurde die Gesetzgebung aber angepasst. «Die Einfuhr und auch der Besitz eines Laserpointers der Klasse 2 und höher» sei mittlerweile verboten.

In Bern nehmen Laser-Verletzte wieder zu – Zoll kann Laserpointer sicherstellen

Seit dem 1. Juni 2019 können sie zudem direkt vom Zoll sichergestellt werden. «Die Zahlen von 2022 zeigen die starke Abnahme von Blendungen mit Laserpointern deutlich. Die Kantonspolizei musste noch bei 13 Blendungen ermitteln», erklärt Lisa Schneeberger von der Kapo Bern. Die Sicherstellungen vom Zoll würden zu Strafverfahren wegen Besitzes oder Verkaufs führen.

Von den 13 Blendungen hätten acht den öffentlichen Raum betroffen, davon drei den öffentlichen oder privaten Verkehr.

Bei den Verletzungen durch Blendungen verzeichnet die Kapo Bern eine Abnahme. Waren es 2015 noch acht verletzte Personen, gab es von 2018 bis 2021 «null bis zwei Verletzte». Aber: «Leider verletzten sich im 2022 wieder fünf Personen.» Die Polizeien betonen, dass Laserpointer keine Spielzeuge seien.

Wurden Sie schon mal mit einem Laserpointer attackiert?

«Bekanntlich können Laserpointer etwa aus Fernost ohne Weiteres im Internet bestellt werden. Viele der Besteller sind sich nicht bewusst, dass die Geräte oder zumindest deren späterer Verwendungszweck – nämlich das blosse Herumspielen – verboten sind», hält Graser von der Kapo Aargau fest.

Narbenschaden an Netzhaut

Doch wie gefährlich sind sie? «Wenn Laser direkt auf Netzhaut trifft, dann erhitzt sich das Pigment und es entsteht ein Narbenschaden», sagt Christoph Kniestedt, Augenarzt und Vizepräsident der Schweizerischen Ophthalmologischen Gesellschaft. Dabei verliere die Netzhaut ihre Funktion.

«Dabei gehen die Rezeptoren kaputt, dann sieht man an diesem Punkt nichts.» Es gebe dann wie einen schwarzen Punkt beim Sehen. Dabei käme es auf die Wellenlänge des Lasers an. Kniestedt hält fest, dass auch Glasscheiben nicht davor schützen.

Und selbst wenn der Laser nicht direkt die Netzhaut treffe, könne eine Person so geblendet werden, was je nach Situation gefährlich werden könne. «Dann kann es zwei, drei, vier Minuten dauern, bis die Person wieder sehen kann.»

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