Eine Bestellung auf der chinesischen Seite Wish.com hat für einen Zürcher schwerwiegende Folgen. Der 50-Jährige wird wegen eines Laserpointers bestraft.
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Gefährliche Laserpointer sind verboten. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann aus Zürich hat im Internet einen Laserpointer bestellt.
  • Anstelle des Produkts erhielt der 50-Jährige allerdings einen Strafbefehl.
  • Grund: Der betroffene Laserpointer ist in der Schweiz verboten.

Ein vermeintliches Schnäppchen der chinesischen Shoppingplattform Wish.com hat für einen Zürcher in einem Strafbefehl geendet. Der Laserpointer, den der 50-Jährige dort bestellt hatte, ist in der Schweiz nämlich illegal. Er kann bleibende Augenschäden verursachen.

Im Frühling diesen Jahres hatte sich der Zürcher den Laserpointer bestellt. Inklusive Ladegerät sollte dieser Artikel, der von einem chinesischen Händler angeboten wurde, gerade mal 17 Franken kosten.

Bei der Einfuhr in die Schweiz blieb der Laserpointer aber am Zoll hängen. Dies, weil er wegen seiner Stärke, der fehlenden Klassierung und der Nichteinhaltung von Normen hierzulande verboten ist.

Bedingte Geldstrafe, Busse und Verfahrenskosten

In der Luftfahrt sowie im öffentlichen und privaten Verkehr kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu gefährlichen Blendattacken. Im schlimmsten Fall drohen dabei lebenslange Schäden an den Augen.

Seit Juni 2019 sind in der Schweiz deshalb nur noch schwach strahlende Laserpointer erlaubt, die etwa für Präsentationen verwendet werden.

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Soldaten mit einem Laser im Einsatz. (Symbolbild) - Keystone

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilte den Mann deshalb per Strafbefehl wegen mehrfachen Vergehens gegen ein neues Bundesgesetz. Dieses regelt den «Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall». Mehrfach deswegen, weil bei einer Hausdurchsuchung noch zwei weitere illegale Laserpointer ans Licht kamen.

Zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken verhängte die Staatsanwaltschaft auch noch eine Busse von 800 Franken. Dazu kommen 400 Franken Verfahrenskosten.

Käufer war Gesetzeslage in der Schweiz egal

Der Mann muss also total 1200 Franken bezahlen – 70 Mal mehr, als sein Schnäppchen aus China gekostet hätte. Sein neues sowie seine alten Geräte wird der Mann zudem nie mehr sehen. Sie werden vernichtet. Was er mit den Geräten vorhatte, ist unklar.

Die Staatsanwaltschaft geht im Strafbefehl hart mit dem Käufer ins Gericht: Der Mann habe sich bei der Bestellung «in keiner Weise um die in der Schweiz geltende Gesetzeslage gekümmert».

Der Zürcher, notabene in einem technischen Beruf tätig, habe sich überhaupt nicht informiert, ob er einen solchen Laserpointer einführen dürfe. Doch dies wäre problemlos möglich gewesen und hätte von ihm auch ohne Weiteres erwartet werden dürfen.

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