Zehn Jahre Haft für Angeklagten im Baselbieter Tötungsprozess
Vor drei Jahren tötete ein Mann den Mitarbeiter einer illegalen Hanf-Indooranlage. Nun wurde er wegen vorsätzlicher Tötung zu 10 Jahren Haft verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Vor drei Jahren erschoss ein Mann einen Mitarbeiter einer illegalen Hanf-Indooranlage.
- Nun ist er zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
- Für die Staatsanwaltschaft ist die Tat als Mord einzustufen.
Ein Mann erschoss vor drei Jahren in Laufen BL den Mitbetreiber einer illegalen Hanf-Indooranlage. Nun ist er vom Baselbieter Strafgericht wegen vorsätzlicher Tötung und weiteren Delikten zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht gestand dem Angeklagten zu, dass er dem Opfer am Tag der Tat nicht in expliziter Tötungsabsicht gegenübergetreten sei.
Er habe aber mit der schlussendlichen Abgabe des Pistolenschusses «wissentlich und willentlich» den Tod des Opfers in Kauf genommen.
Für Staatsanwaltschaft war es Mord
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert und eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten gefordert. Für sie war erwiesen, dass der Täter «in skrupelloser Weise» auf das wehrlose Opfer geschossen habe.
Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren wegen Tötung gepocht. Sie berief sich auf die Aussage des Angeklagten, dass er nicht explizit vorgehabt habe, seinen Geschäftspartner zu töten.