Die Wirtschaftskommission will ein Reduktionsziel von Pestiziden gesetzlich verankern. Bis 2027 sollen die Risiken der Pestizide um 50 Prozent reduziert werden.
Pestizidverbot
Der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft ist mit Risiken für Gesundheit und Umwelt verbunden. Der Einsatz ist aber auch schon markant zurückgegangen.. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/DPA-Zentralbild/PATRICK PLEUL
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem neuen Gesetz soll ein Reduktionsziel für Pestizide eingeführt werden.
  • Das Ziel sieht vor, die Risiken der Schutzmittel bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren.
  • Der Bund soll Branchenorganisationen dabei subsidiär unterstützen.

Die Risiken durch den Einsatz von Pestiziden sollen gesenkt werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) will zu diesem Zweck ein Reduktionsziel im Gesetz verankern. Am Montag hat sie die Vernehmlassung zu einem Gesetzesentwurf eröffnet.

Aus Sicht der Kommission ist es der Politik bisher nicht gelungen, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass die Herausforderungen «ernst genommen und mit der nötigen Sorgfalt angegangen» werden.

Mit ihrer Vorlage möchte sie ein deutliches Signal senden, schreibt die Kommission im Bericht zur Vernehmlassung.

Risiken um 50 Prozent reduzieren bis 2027

Gemäss ihrem Vorschlag sollen die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden. Dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Eine Minderheit der Kommission will darüber hinaus eine Reduktion der Risiken um 70 Prozent bis 2035 gesetzlich verankern.

Herbizid Pestizid
Ein Mann versprüht über ein Reisfeld in Avignon (F) ein Herbizid. - Pixabay

Für die Massnahmen sollen die Branchenorganisationen verantwortlich sein. Der Bund soll sie dabei nur subsidiär unterstützen, beispielsweise mit Direktzahlungsanreizen an die Produzenten. Die Branchenorganisationen sollen dem Bund aber regelmässig Bericht über die Wirkung der Massnahmen erstatten müssen.

Privatanwendung könnte verboten werden

Sollte sich abzeichnen, dass die Ziele nicht erreicht werden, müsste der Bundesrat bis spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist Massnahmen ergreifen. Denkbar sei vor allem ein Verbot besonders risikoreicher Wirkstoffe, schreibt die Kommission.

Möglich wären aber auch Lenkungsabgaben auf Pestiziden, eine zusätzliche Förderung pestizidfreier Landbausysteme sowie ein Verbot der Privatanwendung oder eine Anpassung der Zulassung.

Pestizide
Pestizide werden auf einem Feld versprüht. - sda - Jinning Li/Shutterstock.com

Weiter verlangt die Kommission, dass der Bund ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten betreibt, in welchem sämtliche beruflichen oder gewerblichen Anwendungen dieser Produkte erfasst werden.

Die Reduktionsziele im Aktionsplan haben aber keinen bindenden Charakter. Die Kommission will nun deren Verbindlichkeit erhöhen. Sie wolle damit einen Beitrag leisten für eine weiterhin uneingeschränkte Verfügbarkeit von hochwertigem Trinkwasser sowie für einen besseren Schutz der Artenvielfalt, schreibt sie.

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