Wie Loulou den Geldsack mit ins Nirvana nahm - Fall Marcel Stauffer
Marcel Stauffer war kein Chorknabe: Sein Strafregister war länger als eine Einkaufsliste am Samstag und er log, dass sich die Balken bogen. Aber dass er seine Freundin über eine Felskante gestossen hatte, wurde nie bewiesen. Die Indizien waren erdrückend, aber nicht ausreichend.

Das Wichtigste in Kürze
- Spät am Samstag, dem 27.
Oktober 1945, wurde in der Nähe von Couvet im Val de Travers ein Bauer aus dem Bett geklingelt: Vor der Tür stand ein völlig aufgelöster Mann. Seine Frau sei ins Tobel hinuntergefallen! Es war der aus dem Dorf stammende, nach Frankreich ausgewanderte Marcel Stauffer. Tödliche Stürze waren auf dem Creux du Van nicht ungewöhnlich: Bis heute kommen immer wieder Menschen an den malerischen Steilfelsen zu Tode. Versehentlich, freiwillig - oder von fremder Hand.
Der frischgebackene Witwer Stauffer wurde als Verdächtiger von der Polizei verhört. Zumal die Verunglückte eine Geldtasche mit einem namhaften Betrag bei sich getragen hatte, die bei der Bergung der Leiche nicht gefunden wurde. Da man dem trauernden Hinterbliebenen nichts Illegales nachweisen konnte, entliess man ihn nach ein paar Wochen. Doch auf dem Weg nach Frankreich wurde er am Grenzübergang von Les Verrières wegen Devisenschmuggels festgenommen.
Im Gefängnis in Besançon erzählte er einem Mithäftling, einem Koch aus Pontarlier, er habe in der Schweiz eine Ovomaltine-Büchse mit 750'000 französischen Francs versteckt (nach heutiger Kaufkraft etwa 100'000 Schweizer Franken). Das Geld hole er sich, sobald er wieder frei sei. Nach drei Jahren, im März 1949, war es soweit. Einwohner von Couvet beobachteten, wie Stauffer zusammen mit einem jungen Spanier in der Gegend um den Creux du Van durch den Schnee irrte und offenbar etwas suchte.
Im Dorf gaben sich die beiden gegenüber einer vertrauensseligen Ladenbesitzerin als Lebensmittelinspektoren aus und erleichterten sie um 100 Franken. Daraufhin wurden sie verhaftet. Stauffers Begleiter José Fernandez packte aus: Sie seien hergekommen, um die Geldtasche von Stauffers verunglückter Frau zu holen. Der Spanier konnte der Polizei sogar die Mauer zeigen, in der die Sacoche mit dem zum Klumpen gefrorenen Inhalt versteckt war. Nun mutierte der Unfall zum Mordverdacht. Der Fall wurde neu aufgerollt.
Bereits während Stauffer noch in Frankreich im Kittchen sass, hatte man im Traverstal herausgefunden, dass die Verunglückte und in Couvet Bestattete nicht Frau Stauffer war sondern seine Mätresse Marie-Louise «Loulou» Martin (26), Malerin aus Paris. Generalstaatsanwalt Eugène Piaget und Untersuchungsrichter Henri Bolle reisten extra nach Besançon, um Stauffer im Gefängnis nach dem Verbleib der echten Gattin zu befragen. Sie lebe in Nizza, hiess es.
Loulous Bestattung unter falschem Namen beziehungsweise die Erschleichung eines falschen Eintrags ins Zivilstandsregister war ein Straftatbestand. Es blieb der einzige Anklagepunkt, den Stauffer im Prozess, der Mitte September 1949 begann, eingestand.
Weiter konnte ihm der Diebstahl von Loulous Geldtasche und der Betrug an der Lädeli-Besitzerin nachgewiesen werden - nicht aber der Mord. Nach Stauffers Darstellung gab es keinen Grund, Loulou etwas anzutun, denn das Geld sei seins gewesen, nicht ihres. Während der Befreiung von Paris sei er zu einigem Vermögen gelangt, mit dem er eine Bar gekauft und das er mit Schmuggel und anderen Gaunereien vermehrt habe, gab er zu Protokoll.
Vor dem Unfall hätten er und Loulou 800'000 französische Francs schwarz über die grüne Grenze gebracht, um in der Schweiz Uhren als Schmuggelware zu kaufen. 50'000 Francs habe er für den täglichen Gebrauch in seinen Schuhen versteckt und den Rest in eine Ledertasche getan, welche Loulou dann unseligerweise beim Spazieren in den Abgrund mitriss. Ein Polizist habe ihm während der Bergung der Leiche geholfen, die Tasche verschwinden zu lassen und zu verstecken.
Ein Verwandter von Loulou hielt es durchaus für möglich, dass sie soviel Geld besass, zumal sie kurz vorher ihre Galerie verkauft hatte. Alle anderen Zeugen glaubten nicht, dass die Künstlerin über Kapital verfügte.
Abenteuerlicher noch als die Schilderung der Tatumstände war die Biografie, die Stauffer dem Gericht auftischte: Als jüngstes Kind einer 12-köpfigen Familie sei er schon früh missbraucht worden und mit 14 Jahren unter Vorspiegelung eines falschen Alters in die Fremdenlegion abgehauen. Nachdem man ihn dort enttarnt und zurückgeschickt hatte, hielt er sich in der Schweiz mit kleinen Straftaten über Wasser, um nach der Verbüssung zweier Haftstrafen erneut bei der Legion anzuheuern.
Nach einer Verwundung trat er wieder aus, ging nach Argentinien und retour nach Paris, wo er in Variétés als Löwenbändiger und Sänger auftrat. Er gewann laut eigener Darstellung sogar einen Preis in einem Gesangswettbewerb. In einem Pariser Vergnügungslokal, in dem er auftrat, lernte er Loulou kennen.
Egal, wie schäbig Stauffers Charakter und wie prahlerisch seine Aussagen waren, für eine Verurteilung wegen Mordes reichte das nicht. Gemäss Bundesgericht wären dafür Indizien erforderlich, welche «in ihrer Gesamtheit ein Bild erzeugen, das bei objektiver Betrachtung keine Zweifel bestehen lässt, dass sich der Sachverhalt so verwirklicht hat». Solange das Indizienmosaik lückenhaft war, galt «in dubio pro reo».
Richter Frédéric Fitting freilich konnte es sich nicht verkneifen, dem Angeklagten ans Bein zu kicken: Statt zu den vom Staatsanwalt geforderten drei Jahren Zuchthaus für Diebstahl, Betrug und Erschleichung eines falschen Totenscheins, verknurrte er den Angeklagten zu sechs Jahren. Das war doppelt so viel wie beantragt. Ein äusserst seltenes Phänomen.
Die Haft zeitigte keinerlei Besserungseffekt bei Stauffer, er ging danach zum Courant normal über. Zuletzt machte er 1956 Schlagzeilen, nachdem er fünf Monate wegen Heiratsschwindels, Verleumdung und Tätlichkeiten eingefahren hatte.
Und auch der Creux du Van ist seinem Ruf, eine Todesfalle zu sein, treu geblieben. Besonders gruselig war ein Fall im Jahr 2015: Ein Vater stürzte seine beiden Kleinkinder und sich selber in den Felsenkessel zu Tode. Als man die Leichen barg, fand man in ein paar hundert Metern Entfernung zusätzlich eine tote Frau. Gemäss Ermittlungsbehörden hatten die beiden Fälle nichts miteinander zu tun.
International machte der Creux du Van Furore als Tatort eines tödlichen Selfies: 2019 stürzte ein 35-Jähriger beim Fotografieren ins Tobel. Dass er die Landschaft und nicht sich selbst ablichtete, wurde beim Weiterreichen der Nachricht in den Sozialen Medien unter den Teppich gekehrt. «Tod durch Selfie» machte sich besser...