Weniger Mindestlohn-Unterschreitungen im Kanton Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt wurden im vergangenen Jahr bei 12,9 Prozent der kontrollierten Unternehmen Verstösse gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt.

Der Kanton Basel-Stadt hat letztes Jahr bei 12,9 Prozent aller kontrollierten Unternehmen Verstösse gegen gesetzlichen Mindestlohn festgestellt. Im Vorjahr betrug die Verfehlungsquote noch 15 Prozent, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit überprüfte im zweiten Jahr seiner Kontrolltätigkeit 1060 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 302 Unternehmen auf Einhaltung des Mindestlohnes.
Die Kontrollen der Arbeitnehmenden lagen 70 Prozent über denjenigen des Vorjahres, die Kontrollen der Unternehmen betrugen mehr als das Doppelte, wie es Regierungsbulletin heisst. Gründe für die Steigerung seien «eingespielte Prozesse und die Kooperation der kontrollierten Unternehmen».
Ausweitung der Kontrolle
Der Mindestlohn gilt im Kanton seit 1. Juli 2022. Basel-Stadt stimmte im Juni 2021 als erster Deutschschweizer Kanton an der Urne der Einführung eines Mindestlohns von 21 Franken pro Stunde zu.
Er beträgt derzeit aufgrund der Anpassung an die Teuerung 22 Franken. Keine Anwendung findet der Mindestlohn in Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV).