Walliser Winzer trickste bei den Steuererklärungen seiner Firma
Das Bundesgericht bestätigte, dass der Walliser Winzer Cédric Flactions Firma 2011 und 2012 falsche Steuerangaben machte und wies die Beschwerde ab.

Die Firma des Walliser Winzers Cédric Flaction hat für die Jahre 2011 und 2012 falsche Angaben in der Steuererklärung gemacht. Das Bundesgericht bestätigt diesen Schluss des Walliser Kantonsgerichts und weist eine Beschwerde der Firma ab.
In seinen Steuererklärungen 2011 und 2012 deklarierte der Winzer rund 830'000 beziehungsweise 738'000 Franken steuerbaren Gewinn. Nach einer Prüfung der kantonalen Steuerbehörden wurden diese Beträge korrigiert. Nach dem kürzlich publizierten Urteil des Bundesgerichts muss Flaction für das Jahr 2011 2,7 Millionen Franken versteuern und für 2012 rund eine Million, wie die Zeitung «Le Nouvelliste» am Dienstag berichtet hat.
Die Zahlen der Steuerrechnungen wurden durch die Steuerbehörden bei verschiedenen Punkten korrigiert. So kaufte Flaction einen Luxuswagen für über 130'000 Franken, was sich aus betrieblicher Sicht nicht rechtfertigen lässt. Oder er verkaufte Spanischen Wein für einen Preis zwischen 39 und 65 Rappen pro Liter weiter, für den er ursprünglich 1,18 Franken bezahlt hatte. Auch konnte er eine Summe von 60'000 Franken nicht erklären, die mutmasslich für Marketing-Zwecke verwendet worden war.
Von 42 auf 45 Monate: Flactions Haftstrafe im Wallis erhöht
Flaction wurde im September in einem strafrechtlichen Verfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Urkundenfälschung verurteilt. Das Walliser Kantonsgericht erhöhte seine Strafe von 42 Monaten auf 45 Monate Freiheitsstrafe. Er muss ausserdem eine Ersatzforderung in Höhe von 2,63 Millionen Franken an den Kanton Wallis zahlen.
Zwischen 2009 und 2016 kaufte der Winzer mehr als 730'000 Liter spanischen Wein und 130'000 Liter Schaffhauser Wein von zwei deutschschweizerischen Unternehmen. Er verschleierte diese Käufe, indem er in seiner Buchhaltung gefälschte Rechnungen für Kellerarbeiten, Abfüllungen oder Beratungsleistungen aufführte. Diese Hunderttausende Liter wurden mit Walliser Wein gemischt und unter dem Label AOC Valais vermarktet. (Urteil 9C_185/2025 vom 21.10.2025)










