Walliser Kantonsgericht bestätigt Urteil gegen Garagisten
Ein Garagist ist vom Walliser Kantonsgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt worden. Er hatte unter anderem Geld unterschlagen, das Dritte 2015 bei einem Raubüberfall auf einen 82-Jährigen in Crans-Montana VS aus dessen Tresor gestohlen hatten.

Das Kantonsgericht sprach den Mann des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs, der Anstiftung zur Urkundenfälschung sowie einer schweren Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Bereits das Bezirksgericht Siders hatte ihn zu derselben Strafe verurteilt. Das Kantonsgericht wies seine Berufung ab.
Von zwei Anklagepunkten wurde der Beschuldigte freigesprochen. Dabei ging es um das Fahren ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie um einen Vorwurf der Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses. An der Strafe änderte dies nichts.
Am 30. April 2015 überfielen Täter einen 82-jährigen Rentner in Crans-Montana, der einen Tresor in seiner Wohnung aufbewahrte. Sie fesselten den Mann und liessen ihn sechs Tage hilflos zurück. Laut Gutachtern geriet der Senior wegen seines Alters und mehrerer schwerer gesundheitlicher Komplikationen in Lebensgefahr.
Den gestohlenen Tresor brachten die Täter anschliessend zum Garagisten in dessen Betrieb im Mittelwallis. Als die beiden Komplizen einige Tage später zurückkehrten, erklärte ihnen der Beschuldigte, der Tresor sei leer gewesen. Um sie zu beruhigen, zahlte er jedem 1200 Franken.
Im Jahr 2020 tauchte der Name des Garagisten im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einem Drogenring auf. Diese führten zur Aufdeckung der Beteiligung von zwei Garagisten aus dem Mittelwallis und eines korrupten Polizisten. Der Beamte wurde später zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.
Gemäss Anklage hatte der Polizist den Garagisten unter anderem über den Raubüberfall von Crans-Montana und über laufende Ermittlungen wegen mutmasslichen Drogenhandels informiert. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Garagisten zudem vor, zwischen 2016 und 2019 Partys in einem Luxus-Chalet in Crans-Montana organisiert zu haben, bei denen Kokain angeboten worden sei.
Vor Kantonsgericht bestritt der Garagist sämtliche Vorwürfe. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch und berief sich auf den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Das Kantonsgericht folgte dieser Argumentation nicht.










