Wage-IG sieht Verbot an der Basler Kinderfasnacht als Chance
Die Wage-IG zeigt Verständnis für den Entscheid des Kantons, wonach die Waggis-Wagen am Fasnachtsdienstag nicht mehr verkehren dürfen.

Die Wage-IG zeigt Verständnis für den Entscheid des Kantons. Der Entscheid sei auch eine Chance, teilte die Wage-IG am Dienstag mit.
Man sei nicht wirklich überrascht vom Entscheid, zumal seit Jahren darüber diskutiert werde, heisst es weiter. Zwar sei es bedauernswert, dass die Waggis-Wagen damit faktisch vom Fasnachtsdienstag ausgeschlossen würden.
Allerdings erhalte die Kinderfasnacht immer mehr Zulauf und das Sicherheitsrisiko steige exponentiell. Die Wage-IG zeigt gemäss Mitteilung Verständnis für den Entscheid und ist mit dem Fasnachts-Comité einig, dass die Wägeler dies nun auch als Chance sehen sollten, mit kreativen Ideen den Nachwuchs weiterhin für die Wagenfasnacht zu begeistern.
Kreative Lösungen gefragt
Die Wagen-IG vertritt 114 von 120 beim Comité gemeldeten Wagen-Cliquen. Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement hatte am Montag bekannt gegeben, dass ab Fasnachtsdienstag 2026 motorisierte Fahrzeuge zum Schutz der Kinder verboten sind. Dies gilt auch für E-Bikes, E-Roller und E-Trottinette.
Die Kantonspolizei passt die Polizeivorschriften zur Fasnacht entsprechend an.
Im Fasnachtsperimeter sind neu somit nur noch von Hand gezogene Wagen und Requisiten erlaubt, auch wenn diese von einem Elektromotor unterstützt werden. Ebenso erlaubt sind «fasnachtskonforme» Fortbewegungsmittel im Schritttempo wie zum Beispiel ein «Waggis-Velo».
Neue Bestimmungen für die Fasnacht
Mit der neuen Bestimmung will die Polizei gemäss eigenen Angaben in Absprache mit dem Fasnachts-Comité auf den konsequenten Schutz der kleinsten Fasnächtlerinnen und Fasnächtler setzen.