«Konversionstherapien» und ähnliche Praktiken sollen verboten werden. Dazu hat der Waadtländer Grosse Rat eine Motion einstimmig angenommen.
Frauenpaar in Frankfurter Park
Frauenpaar in Frankfurter Park - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Waadt will «Konversionstherapien» verbieten.
  • Eine entsprechende Motion wurde einstimmig angenommen.
  • Sie zielt auf Praktiken, die die sexuelle Orientierung oder Identität einer Person ändern.

Der Waadtländer Grosse Rat will Praktiken verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Drittperson zu ändern. Das Kantonsparlament hat am Mittwoch eine entsprechende Motion bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen.

In mehreren Kantonen, wie zum Beispiel in Genf oder Basel, wurden bereits parlamentarische Motionen zu diesem Thema eingereicht. Sogenannte Konversionstherapien sollen verboten werden.

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Zwei Frauen küssen sich unter einer Regebogenflagge (Symbolbild). - epa

Der Text des sozialdemokratischen Abgeordneten Julien Eggenberger fordert den Staatsrat auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzuschlagen. Dafür hat die Regierung nun ein Jahr Zeit.

Bedarf diese Frage gesetzlich zu regeln

Die Sozialdirektorin Rebecca Ruiz (SP) begrüsste die Motion. Der Staatsrat werde mit Überzeugung an die Arbeit gehen, denn es bestehe ein echter Bedarf, diese Frage gesetzlich zu regeln.

Menschen mit verschiedenen affektiven und sexuellen Orientierungen oder variierenden Geschlechtsidentitäten seien moralisch, spirituell oder körperlich abartig und minderwertig. Deshalb müsse ihre Orientierung oder Identität geändert werden. Davon seien viele Theorien ausgegangen, sagte Eggenberger.

Er erinnerte daran, dass ein in den Kantonen Genf und Waadt praktizierender homöopathischer Arzt 2018 angeboten hatte, «Homosexualität zu heilen». Im Jahr 2020 bot ein Psychiater in Schwyz solche «Therapien» an. Sie würden auch in religiösen Kreisen praktiziert. Der Antrag nennt als Beispiel die evangelische Lazarus-Kirche in Bussigny VD, die Kurse zur «Wiederherstellung der Identität» anbietet.

Konversionstherapien werden mit Folter gleichgesetzt

Ein Bericht des Uno-Menschenrechtsrats setzt «Konversionstherapien» mit Folter gleich und fordert ein Verbot. Der Bundesrat hatte sich seinerseits im September 2019 gegen eine gesetzliche Verankerung des Verbots von «Konversionstherapien» ausgesprochen. Dies, obwohl er diese Praktiken anprangerte.

Die SP reichte diesen Herbst in Bern zwei parlamentarische Initiativen ein. Sie fordern jedoch, dass das Angebot, die Vermittlung und die Werbung für sogenannte Bekehrungsmethoden schweizweit verboten werden.

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