Vierfachmörder Thomas N. darf im Gerichtssaal nicht gefilmt werden
Die Medienpräsenz am Prozess von Thomas N. ist gross. Doch niemand bekommt den Verurteilten im Gerichtssaal vor die Linse. Weshalb nicht?

Das Wichtigste in Kürze
- Beim Prozess gegen den Vierfachmörder von Rupperswil AG, Thomas N., darf nicht gefilmt werden.
- Dies aufgrund der Wahrung des Persönlichkeitsschutzes.
Das Interesse der Medien am Prozess gegen den Vierfachmörder von Rupperswil AG ist gross, so auch der Ansturm. Im Gerichtssaal befinden sich mehr als 65 Journalisten aus dem In- und Ausland. Unter ihnen befindet sich Patrick Gerber von «Welt/N24». Er sei gekommen, um im Gerichtssaal zu filmen, sagte er gegenüber «20 Minuten». «In Deutschland ist es normal, dass man filmt, wie der Täter zur Anklagebank geführt wird.»
Doch anders als in Deutschland und den USA sind Film- und Fotoaufnahmen in Schweizer Gerichtssälen verboten. Dies beschreibt der Artikel 71 der Schweizerischen Strafprozessordnung. Grund dafür ist, dass der Persönlichkeitsschutz der Angeklagten, Opfer, Zeugen und Justizmitarbeiter gewahrt wird. Es wurde auch schon ein Handyverbot im Saal angeordnet.