Es kommen immer mehr legale Hanfprodukte mit Cannabidiol (CBD) auf den Markt. Doch viele davon erfüllen die Vorgaben nicht – meist ist der THC-Gehalt zu hoch.
CBD Cannabidiol
Die Anzahl an CBD-Produkten nimmt stetig zu. Nicht alle halten sich jedoch an die geltenden Vorgaben. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Hanfprodukte mit einem THC-Gehalt unter einem Prozent sind in der Schweiz legal.
  • Doch genau an diese Grenze halten sich viele Hersteller nicht.
  • Ausserdem stehen auf vielen Produktenn unerlaubte Heilanpreisungen.

Seit 2016 werden in der Schweiz Hanfprodukte mit einem THC-Gehalt unter einem Prozent legal verkauft. Die Palette der sogenannten CBD-Produkte steigt seither rasant an. Allein der Detailhändler Coop hat rund hundert Hanferzeugnisse im Sortiment.

Viele Produkte mit zu hohem THC-Gehalt

Viele angebotene Produkte enthielten jedoch zu viel Tetrahydrocannabinol (THC), der Wirkstoff der eine berauschende Wirkung hat. So hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) im Dezember vier Rückrufe von CBD-Produkten angeordnet. Bei kantonalen Laborproben seien jedoch wie der «Tagesanzeiger» berichtet zahlreiche weitere Überschreitungen des Grenzwerts festgestellt worden.

Cannabidiol
Getrocknete Blüten reich an Cannabidiol (CBD) in Behältern. - Nau

In St. Gallen habe nur eines von elf Nahrungsergänzungsmittel den erlaubten THC-Gehalt eingehalten. Bei einem Speiseöl sei sogar eine Überschreitung um den Faktor 300 des Grenzwerts von 20 mg/kg festgestellt worden. Somit könne das Öl sogar eine halluzinogene Wirkung haben.

Angebliche heilende Wirkung von Cannabidiol

Auf die Produkte aufmerksam sei das St. Galler Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen jedoch wegen illegaler Heilanpreisungen geworden. Cannabidiol habe keine bislang wissenschaftlich bewiesene Heilwirkung. Deshalb dürfen diese Produkte keine heilende Wirkung versprechen.

Die Kontrollbehörden kämpfen ausserdem mit einem anderen Phänomen. Die Hersteller geben schlicht nicht an, um was für ein Produkt es sich handelt. Damit sei jeweils nicht klar, welche Vorgaben für das vorliegende Erzeugnis gelten würden.

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