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Verwaltungsgericht stützt Verbot von Alkohol in BLS-Bistroautomaten

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die BLS darf in ihren Bistro-Automaten keine alkoholischen Getränke verkaufen. Das bernische Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.

Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht stützt das Verbot von Alkohol in den Bistroautomaten der BLS. - BLS

Die BLS darf in ihren Bistro-Automaten in den Zügen keine alkoholischen Getränke verkaufen. Das bernische Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Privatbahn abgewiesen.

Seit einiger Zeit verkehren gewisse Züge der BLS mit Bistroautomaten. Dort lassen sich etwa Süssigkeiten oder Kaffee erwerben.

Nun möchte die BLS auch Wein und Bier verkaufen, beisst damit aber bislang juristisch auf Granit.

Jugendschutz nur einer von vielen Aspekten

Das Verwaltungsgericht hat in einem am Montag veröffentlichten Entscheid die ablehnende Haltung der Vorinstanzen bestätigt.

Diese hätten der BLS zurecht keine Bewilligung für den Verkauf von Wein und Bier an Automaten erteilt, geht aus dem Urteil hervor.

Die gesetzlichen Regelungen bezweckten unter anderem auch die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs generell, den Schutz der Gesundheit, die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung und weitere öffentliche Interessen.

Das Verbot sei also in einem umfassenderen Sinn zu verstehen.

Gefährdungspotenzial durch unkontrollierte Abgabe

Gerade in öffentlichen Verkehrsmitteln berge die unkontrollierte Abgabe von Alkohol etwa an bereits alkoholisierte Personen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Mitreisende.

Diese könnten den Betrunkenen während der Fahrt kaum aus dem Weg gehen.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Kommentare

User #8568 (nicht angemeldet)

Na hoffentlich; es rennen schon genug unberechenbare Betrunkene durch die Gegend.

User #3076 (nicht angemeldet)

Was macht eigentlcih der Bundesrat, aktuell?

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