Verurteilter Drogendealer kämpft gegen Ausweisung nach Tunesien

    Keystone-SDA
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    Sierre,

    Ein Tunesier, der im Januar wegen der Organisation eines gross angelegten Haschischhandels im Aldrin-Quartier in Siders im Wallis verurteilt worden war, ist vor dem Bundesgericht gescheitert. Sein Anwalt kündigte am Montag eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

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    Das Walliser Kantonsgericht. - keystone

    In zweiter Instanz war der 23-jährige Maghrebiner zu 45 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe sowie zu sieben Jahren Landesverweis aus der Schweiz verurteilt worden. Das Walliser Kantonsgericht hatte ihn wegen mehrerer Delikte schuldig gesprochen: schwere Widerhandlung sowie Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, qualifizierte Erpressung, versuchte qualifizierte Erpressung sowie Gehilfenschaft zur versuchten qualifizierten Erpressung.

    Nach Auffassung des Kantonsgerichts betrieben der Angeklagte und ein mutmasslicher Mittäter, der bislang noch nicht vor Gericht stand, einen Haschischhandel im Umfang von mindestens 450 Kilogramm – durchschnittlich 15 Kilogramm pro Monat über einen Zeitraum von 30 Monaten. Sie erzielten damit einen Gewinn von 135'000 Franken.

    Beim zweiten Prozess am 8. Januar hatte der Angeklagte eingeräumt, 250 Kilogramm Haschisch verkauft zu haben. Eine Beteiligung an verschiedenen Drohhandlungen bestritt er jedoch.

    Der Mann legte über seinen Anwalt Beschwerde gegen seine Ausweisung aus der Schweiz ein. Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil fest, dass «der Beschwerdeführer angesichts der Schwere der begangenen Straftaten, mangelnder Einsicht sowie seiner Vorstrafen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Deshalb überwiege das öffentliche Interesse an seiner Ausweisung sein privates Interesse am Verbleib in der Schweiz.

    Der Anwalt des Tunesiers, Rechtsanwalt Grégoire Rey, will in den kommenden Tagen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anrufen. Das sagte er am Montag dem Lokalradio Rhône FM.

    «Er spricht die Sprache nicht und hat keinerlei Familie in Tunesien. Ihn in ein Land zurückzuschicken, zu dem er weder direkt noch indirekt irgendeine Verbindung hat, ist eine unmenschliche Entscheidung», sagte der Jurist. «Man muss diese Entscheidung abwarten, bevor die gegen diesen jungen Mann ausgesprochene Ausweisung vollzogen wird.»

    (Urteil 6B_173/2026 vom 22. April 2026)

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    Kommentare

    User #1608 (nicht angemeldet)

    Soll bis der EMGR entschieden hat beim Anwalt wohnen.

    User #4444 (nicht angemeldet)

    Wär sind die Käufer vom Hascisch

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