Verspätungen im ÖV – Reisende erhielten insgesamt 74'000 Franken
Seit die neuen Fahrgastrechte im Januar in Kraft getreten sind, haben Reisende insgesamt 74'000 Franken Entschädigungen wegen Verspätungen im ÖV erhalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Reisende haben wegen Verspätungen im ÖV seit Januar rund 74'000 Franken erhalten.
- Seit der Änderung der Fahrgastrechte können Entschädigungsanträge eingereicht werden.
- Die Branchenorganisation Allianz Swiss Pass zieht ein positives Fazit über sechs Monate.
Seit der Einführung der neuen Fahrgastrechte bei Verspätungen im ÖV haben Schweizer Transportunternehmen Entschädigungen von insgesamt rund 74'000 Franken ausgezahlt. In den ersten sechs Monaten seien insgesamt 8600 Entschädigungsanträge eingereicht worden. Dies teilte die Branchenorganisation Allianz Swiss Pass am Dienstag mit.
6800 von diesen Anträgen sei stattgegeben worden. Rund jeder fünfte Antrag wurde demnach zurückgewiesen. Die Gründe dafür reichen von zu geringer Verspätung, über ungültige Billette bis zu einem zu tiefen Entschädigungsbetrag.
Branchenorganisation zieht positives Fazit
Das Fazit zur Einführung der Fahrgastrechte falle positiv aus, schrieb die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs weiter. Eine grosse Mehrheit der Reisenden habe als Fahrausweis das Generalabonnement (46 Prozent) oder einen Einzelfahrausweis (42 Prozent) angegeben.
Die Hälfte aller Anträge im ersten Halbjahr sei wegen der starken Schneefälle im Januar gestellt worden. Diese haben vielerorts Betriebsunterbrüche verursacht. Dennoch liege die Anzahl der Anträge im ersten Halbjahr 2021 unter dem erwarteten Volumen. Dies liege an der durch die Covid-19-Pandemie verminderten Reisetätigkeit und «guter Pünktlichkeit».

98 Prozent der Anträge wurden laut Mitteilung online eingereicht. So habe ein Grossteil bereits automatisiert verarbeitet werden können. Dadurch sei die Freigabe der Auszahlung im Schnitt bereits 20 Stunden nach Einreichung des Antrags erfolgt.
Bis zu 50 Prozent Entschädigung
Die neuen Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr sind seit Januar 2021 in Kraft. Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt.
Beträge unter 5 Franken werden gemäss bundesrätlicher Verordnung nicht ausbezahlt. Diese Regelung gilt bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz. Die Entschädigungsanträge können online oder an jedem bedienten Verkaufspunkt aufgegeben werden.