Verletzte Katze: Genfer Amt spricht Halteverbot für Besitzer aus

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Genève,

Eine schwer verletzte Katze wird nicht zu ihrem Besitzer zurückkehren. Das Bundesgericht hat deren Beschlagnahmung durch das Genfer Veterinäramt bestätigt.

Katze
Das Genfer Amt entzieht dem Halter einer schwerverletzten Katze das Halterecht. (Symbolbild) - keystone

Der Halter darf sich in den kommenden drei Jahren keine Katzen mehr zulegen.

Ein Besitzer brachte im Februar 2025 seine zehn Monate alte Katze in einem lebensbedrohlichen Zustand zum Tierarzt. Er erklärte die Verletzungen des Tieres damit, dass es vom Katzenbaum gefallen sei – aufgeschreckt vom Geräusch des Staubsaugers.

Der Tierarzt stellte bei der Untersuchung fest, dass die Verletzungen denen ähnelten, die man nach einem Sturz aus mehreren Stockwerken oder nach einem Verkehrsunfall erwarten würde. Einen Sturz vom Katzenbaum schloss er aus. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Halteverbot für Katzen

Das Genfer Veterinäramt beschlagnahmte das Tier im März 2025. Zudem wurde dem Besitzer für drei Jahre untersagt worden, Katzen zu halten oder zu versorgen, auch wenn diese einer anderen Personen gehörten. Der Besitzer zog bis ans Bundesgericht, um seine Katze zurückzubekommen. Er beharrte dabei auf seiner Darstellung der Ereignisse.

Das höchste Schweizer Gericht bestätigt nun die Sicht der Genfer Vorinstanz, wonach die Verletzungen der Katze durch Gewalt verursacht wurden. Es stehe fest, dass der Besitzer seine Katze durch seine Misshandlungen in Lebensgefahr gebracht habe. Die Beschlagnahmung sei deshalb gerechtfertigt.

Bis zum vorliegenden Entscheid blieb die Katze auf Kosten ihres Besitzers in der Obhut des Genfer Veterinäramts. Das Urteil enthält keine Angaben dazu, was nun mit der Katze geschehen wird, da die Beschlagnahme endgültig ist. (Urteil 2C_96/2026 vom 11.5.2026)

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