Sechs Berner Organisationen werfen der Stadt Bern vor, sie halte sich bei der Verkehrspolitik bewusst und systematisch nicht an wichtige Rechtsgrundsätze. Nun haben sie beim Regierungsstatthalter eine aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht.
Tempo-30-Zone
Eine Tempo-30-Zone. (Symbolbild) - Keystone

Die sechs Organisationen, von Wirtschaftsverbänden über die Hauseigentümer bis zum Touring Club, werfen der Stadt Bern unter anderem vor, eine Vielzahl von Verkehrsmassnahmen umgesetzt zu haben, ohne den Ausgang von Beschwerdeverfahren oder -fristen abzuwarten.

Ausserdem habe die Stadt Geschwindigkeitsbeschränkungen während Baustellen nach Ende der Bauarbeiten einfach weiterbestehen lassen ohne sie rechtzeitig zu publizieren. So geschehen etwa an der Jungfraustrasse und der Marienstrasse, wie die sechs Organisationen in einer Auflistung der mutmasslichen Verfehlung der Stadt vermerken.

An der Bümpliz- und Bottigenstrasse wiederum soll die Stadt Bern eine Geschwindigkeitsbegrenzung trotz hängiger Beschwerde umgesetzt und erst auf Intervention hin die Markierungen wieder entfernt haben.

Weiter habe die Stadt bereits vor Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist am Friedbühlplatz/Randweg begonnen, Parkplätze aufzuheben, kritisieren die Organisationen. Auch sogenannte Parklets habe die Stadt ohne Publikation eingerichtet.

Parklets werden im Strassenraum, angrenzend an den Fussgängerbereich, eingerichtet. Mit der Errichtung eines Podests entsteht auf Trottoirhöhe eine Fläche, die temporär unterschiedlich genutzt werden kann, etwa durch Möblierung oder Bepflanzung. Für eine Dauer von zwei Monaten bedarf die Errichtung eines Parklets keiner Verkehrspublikation oder Baubewilligung.

Die aufsichtsrechtliche Anzeige wird von Bern City, KMU Stadt Bern, dem Handels- und Industrieverein Bern, dem Hauseigentümerverband Bern und Umgebung, dem TCS Bern Mittelland und dem Verband der Arbeitgeber Region Bern getragen.

Die Organisationen monieren, dass sich in einem Rechtsstaat Unternehmen und Privatpersonen an geltende Bestimmungen zu halten hätten. Gleiches gelte auch für die Stadt Bern. Seit geraumer Zeit schere sich diese aber um Rechte von Beschwerdeführenden und ignoriere Publikationspflichten.

So schreibe die Signalisationsverordnung des Bundes vor, dass Verkehrsanordnungen zu verfügen und zu veröffentlichen seien. Anordnungen dürften erst umgesetzt werden, wenn keine Beschwerden mehr hängig sind. «Diese Bestimmungen gelten ungeachtet der politischen Mehrheitsverhältnisse» senden die Organisationen ihre Kritik an die rot-grün dominierten Stadtbehörden.

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