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Verfahren gegen ehemaligen Bündner Gerichtspräsidenten eingestellt

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Chur,

Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Bündner Kantonsgerichtspräsidenten ist eingestellt worden. Grund sei die fragliche Praxis am Kantonsgericht.

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Das Kantonsgericht Graubünden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dem ehemaligen Bündner Kantonsgerichtspräsidenten wurde ein Fehlurteil vorgeworfen.
  • Nun wurde das Strafverfahren gegen Norbert Brunner eingestellt.
  • Dies wird mit der fraglichen Praxis am Bündner Kantonsgericht begründet.

Ein ausserordentlicher Staatsanwalt hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Bündner Kantonsgerichtspräsidenten Norbert Brunner wegen Urkundenfälschung im Amt eingestellt. Grund dafür sei die fragliche Praxis am Bündner Kantonsgericht.

Ein ehemaliger Richterkollege warf dem Gerichtspräsidenten vor, bei einem Erbstreit ein Fehlurteil gefällt zu haben. Dadurch habe eine am Streitfall gar nicht beteiligte Person eine sechsstellige Summe zugesprochen erhalten.

Bisher übersehene Abtretungserklärung entdeckt

Der ausserordentliche Staatsanwalt Andrej Gnehm stellte das Verfahren nun ein. Grund dafür seien die Abläufe am Bündner Kantonsgericht, sagte Gnehm auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Beratet ein Richterkollegium am Kantonsgericht Graubünden ein Urteil, wird es nicht ausformuliert. Ein Aktuar verschreibt es anschliessend und zeigt es nur noch dem leitenden Richter. In diesem Fall war das Brunner.

Er entdeckte dabei eine bisher übersehene Abtretungserklärung, wonach das Geld aus dem Erbstreit einer Drittperson zu Gute kommen soll. Diese Forderung übernahm er anschliessend in seinem Urteil und verschickte das Schreiben.

Staatsanwalt empfiehlt Anpassung der Praxis

Es sei davon auszugehen, dass der ehemalige Gerichtspräsident nicht ansatzweise an seinem Vorgehen gezweifelt habe. Dies aufgrund der in diesem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse, so die Staatsanwaltschaft Graubünden am Donnerstag. Brunner sei überzeugt gewesen, dass er zur Berücksichtigung der Abtretungserklärung befugt sei.

Hätte das urteilsberatende Dreierkollegium das verschriebene Urteil vor dem Versand erhalten, hätte man sich viel Arbeit ersparen können, sagte Gnehm. Er empfiehlt dem Kantonsgericht Graubünden deshalb, seine Praxis anzupassen.

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