Das Strafmass gegen einen Autofahrer, der 2017 bekifft eine Rollerfahrerin zu Tode fuhr, wird massiv gemildert. Ursprünglich waren sechs Jahre Haft geplant.
Graubünden
Das Kantonsgericht Graubünden in Chur. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kantonsgericht Graubünden wurde das Strafmass eines Todesfahrers massiv gemindert.
  • Man könne den Unfall nicht auf den Drogeneinfluss des Fahrers zurückzuführen.

Das Kantonsgericht Graubünden hat am Freitag ein weitergezogenes Urteil massiv abgeschwächt. Ein Autofahrer muss nicht sechs Jahre, sondern nur 17 Monate ins Gefängnis. Zusätzliche 17 Monate sprach das Gericht als bedingte Strafe aus.

Der verurteilte Autofahrer überholte am 18. Januar 2017 zwei Fahrzeuge in Domat/Ems und übersah dabei eine 26-jährige Frau auf dem Roller. Die Frau wurde beim Zusammenprall getötet. Wie sich später herausstellte, stand der Unfallfahrer unter Drogeneinfluss.

Auch Busse und Verfahrenskosten

Das Regionalgericht Imboden verurteilte den Mann 2019 zu sechs Jahren Haft. Er zog das Urteil weiter. Am Freitag eröffnete das Kantonsgericht Graubünden sein Strafmass wegen fahrlässiger Tötung, grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahren in fahrunfähigem Zustand. Die Freiheitsstrafe beträgt nun 34 Monate, davon sind 17 Monate bedingt.

Zudem muss der Unfallfahrer eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten tragen. Eine weitere Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 90 Franken wird bedingt aufgeschoben.

Laut südostschweiz.ch begründete der Richter das Urteil damit, dass nicht sicher gesagt werden könne, ob der Unfall auf den Drogeneinfluss des Fahrers zurückzuführen sei, oder ob andere Faktoren eine Rolle gespielt hätten. Deshalb sei von einer fahrlässigen, und nicht von einer eventualvorsätzlichen Tötung auszugehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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