In Mitholz BE müssen die Bewohner wegen der Munitionsräumung ihr Zuhause verlassen. Nun soll ihre Entschädigung bestimmt werden.
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Im Gefahrenperimeter des Munitionslagers von Mitholz werden nun die ersten Liegenschaften einer Schatzung unterzogen. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bewohner von Mitholz BE müssen ihr Zuhause für zehn Jahre verlassen.
  • Nun soll die Entschädigung festgelegt werden, die die Bewohner erhalten.
  • Unabhängige Schätzer führen eine Bewertung der Grundstücke durch.

In Mitholz BE ist die Schatzung der Liegenschaften angelaufen, die von der Räumung des Munitionslagers betroffen sind. Das teilte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Donnerstag mit.

Viele Familien leben seit Generationen im Dorf. Wenn die Armee dereinst das alte Munitionslager im Fels am Dorfrand räumt, muss ein Teil der Mitholzer aus Sicherheitsgründen vorübergehend Abschied nehmen von ihrem Zuhause.

Bewohner werden für Wegzug entschädigt

Rund zehn Jahre hat der Bund für die Räumung veranschlagt. So lange werden die Betroffenen andernorts wohnen müssen.

In einem ersten Schritt gilt es die Entschädigung festzulegen, die die Betroffenen für ihre Liegenschaften erhalten. Mit dem Geld können sie andernorts einen Neuanfang wagen.

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Wegen der Räumung in Mitholz soll der Lawinentunnel verlängert werden, damit die Verkehrsverbindungen gewährleistet sind. - Keystone

Als Basis dient eine Bewertung der Grundstücke durch unabhängige Schätzer. Nach Pilotversuchen ist diese Schatzung nun angelaufen. Die Gebäude werden in vier Etappen bewertet. Als erstes sind jene Liegenschaften dran, die bereits vom Bau von Schutzmassnahmen für Strasse und Schiene betroffen sein werden.

Für die Räumung des Munitionslagers müssen auch Schiene und Strasse geschützt werden. Um die Linienführung der Umfahrungsstrasse zu verbessern, müssen technische Untersuchungen des Untergrunds durchgeführt werden.

Grundeigentümer für Landschäden entschädigt

Im April und Mai werden daher Probebohrungen vorgenommen. Die betroffenen Grundeigentümer werden für die Beeinträchtigungen und Landschäden entschädigt.

1947 flog ein Teil des Munitionslagers in die Luft, der Rest wurde verschüttet. Lange Zeit gingen Experten davon aus, dass allfällige weitere Explosionen nur beschränkten Schaden anrichten würden. Erst 2018 kam das VBS zu einem anderen Schluss. Nun sollen die Altlasten vollständig geräumt werden.

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