Die neue Verordnung zu Umweltthemen umfasst die Digitalisierung der Abläufe zum Verkehr mit Sonderabfällen. Sie wurde in die Vernehmlassung gesendet.
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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine neue Verordnung zu Umweltthemen wurde in die Vernehmlassung geschickt.
  • Es geht um ein Verbot der Ablagerung von Ausbauasphalt.
  • Zudem um den Verkehr mit Sonderabfällen.

Das Uvek schickt vier Verordnungen zum Thema Umwelt in die Vernehmlassung. Sie umfassen die Digitalisierung der Abläufe zum Verkehr mit Sonderabfällen sowie ein Verbot der Ablagerung von Ausbauasphalt.

Neue Bestimmungen für Chemikalien

Zudem geht es um neue Bestimmungen für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel. Sowie um Vereinfachungen im Vollzug der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organische Verbindungen. Das Uvek will im Rahmen des E-Government-Programms Verfahren der Behörden möglichst digital abwickeln.

Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel wird auf einem Feld verteilt. - Keystone

Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) werden weitere Voraussetzungen für elektronische Kontrollverfahren geschaffen. Dies teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Donnerstag mit. Durch die systematische Digitalisierung liessen sich auch jährlich 400'000 Papierbegleitscheine einsparen.

Asphalt-Recycling

Wegen begrenzter Deponiekapazitäten und der Wichtigkeit einer nachhaltigen Boden- und Ressourcennutzung sieht die Änderung der Abfallverordnung (VVEA) vor: Die Ablagerung von Ausbauasphalt ab dem 1. Januar 2031 zu verbieten. Ökobilanzen zeigen laut Uvek, dass das Asphalt-Recycling umweltfreundlicher ist als die Deponierung, weil es seine Lebensdauer erhöht.

Recycling
Auch wenn Abbruchmaterial nicht ganz so sorgfältig aussortiert wird, kann daraus tragfähiger Beton entstehen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) regelt den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden Anpassungen an neue Bestimmungen des EU-Chemikalienrechts vorgenommen. Dadurch sollen unter anderem Handelshemmnisse vermieden werden. Zudem soll in der Schweiz ein ebenso hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt wie in der EU sichergestellt werden.

Vorschriften über Pflanzenschutzmittel

Weiter betreffen die Änderungen Vorschriften über Pflanzenschutzmittel: Strengere Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel für die nichtberufliche Verwendung sollen die Risiken für Mensch und Umwelt verringern.

Landwirt spritzt Pflanzenschutzmittel
Ein Landwirt spritzt sein Kartoffelfeld mit einem Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans). Agroscope Studie zeigt Szenario bei Annahme. Foto: Thomas Warnack/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ - dpa

Bei der vierten Verordnung geht es um Vereinfachungen im Vollzug der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen. Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden in Industrie, Gewerbe und Haushalten als Lösungsmittel eingesetzt.

Zum Beispiel bei der Herstellung von pharmazeutischen Produkten, in Lacken und diversen Reinigungsmitteln. VOC verunreinigen die Luft und können der Gesundheit schaden. Seit 2000 wird eine Lenkungsabgabe auf VOC erhoben.

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