Urteil aufgehoben: Aargauer Justiz schlampt bei Klärung von Unfall
Ein Streit um einen Strassendelikt hat seinen Weg vom Kanton Aargau bis zum Bundesgericht in Lausanne gefunden. Diese haben das originale Urteil aufgehoben.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat das Urteil der Aargauer Justiz aufgehoben.
- Grund sei, dass der Unfallhergang nicht richtig untersucht worden sei.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Sattelschlepper-Fahrers aufgehoben, weil die Aargauer Justiz die zentrale Zeugenaussage nicht ausreichend beleuchtet hat. Das Bezirksgericht Brugg muss den Fall nun nochmals aufnehmen. Das Aargauer Obergericht hatte für die Verwertbarkeit der Zeugenaussage einfach die Sicht der Vorinstanz übernommen.

Es ging dabei nicht auf die Kritik des Fahrers ein, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Bundesgericht-Urteil hervor geht. Damit habe das Obergericht seine Begründungspflicht verletzt. Zudem hätte bereits das Bezirksgericht Brugg den Zeugen nochmals befragen müssen.
Streit zwischen Bundes- und Obergericht
Dessen Aussage war das einzige Beweismittel, auf welches sich das Gericht stützte. Dies hätte gemäss Bundesgericht das Aargauer Obergericht erkennen und das Urteil des Bezirksgerichts aufheben müssen. Tatsächlich begnügte sich das Obergericht damit festzustellen, dass es sich so oder so um eine einfache Übertretung der Verkehrsregeln handle. Es komme nicht darauf an, ob der Unfall wegen mangelnder Fahrkompetenz oder ungenügender Beobachtung der Strassensituation geschehen sei.
Der Fahrer sieht dies anders. Er kritisierte die ungenügende Feststellung des Unfallhergangs und die unzureichende Auswertung von Beweismitteln, wie das Bundesgericht in seinen Erwägungen ausführt.
Aargauer Justiz stützte sich auf eine einzige Aussage
Der Fahrer des Sattelschleppers kam im November 2017 ausserorts in einer leichten Linkskurve rechts von der Strasse ab. Dabei kippte das ganze Fahrzeug. Der Fahrer begründete den Vorgang damit, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug auf seine Seite geraten sei und er habe ausweichen müssen.

Die Aargauer Justiz stützte sich auf die Aussage eines Mannes, der 500 Meter hinter dem Sattelzug fuhr und abbiegen wollte. Der Zeuge sagte aus, ihm sei kein Fahrzeug entgegengekommen. Der Führer des Sattelschleppers wurde wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 400 Franken verurteilt.