Das Verfahren, das nach dem Busunfall 2012 in Siders mit 28 Toten eröffnet worden war, ist vor fast sieben Jahren eingestellt worden. Seither gab es keine neuen Elemente, die eine Wiederaufnahme des Falls gerechtfertigt hätten.
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Ein Auto der Kantonspolizei Wallis. - Kapo Wallis
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im März 2015 entschied das Walliser Kantonsgericht, dass der Tod des Busfahrers beim Unglück eine Einstellung des Falls rechtfertige.

Da der Fahrer selbst beim Unfall ebenfalls ums Leben kam, könne gegen ihn keine Anklage mehr erhoben werden. Die Eltern der Opfer zogen daraufhin den Fall ans Bundesgericht weiter, das ihre Beschwerde im Sommer desselben Jahres abwies und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte.

Seither sei bei der Walliser Staatsanwaltschaft kein Antrag eingegangen, der eine Wiederaufnahme des Falles gerechtfertigt hätte, sagte Olivier Elsig, der erste Staatsanwalt des Mittelwallis, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Um eine Wiederaufnahme des Falls in Betracht zu ziehen, müsste ein neues Element auf einen Einfluss eines lebenden Dritten auf den Unfall hinweisen. Ein neues Element, das den toten Fahrer betrifft, wäre kein Grund für eine Wiederaufnahme des Falles, betonte Elsig.

Der 34-jährige Fahrer übernahm das Steuer zwei Minuten vor dem Unglück, nachdem sein 52-jähriger Kollege die schwierige Bergstrecke von Saint-Luc hinunter ins Tal bewältigt hatte. Der Bus war mit korrekter Geschwindigkeit unterwegs, als er im Tunnel in die Nothaltebucht prallte. Mängel in der Wartung oder technische Defekte am Car schlossen die Ermittler aus.

Während der Untersuchung hatten Gutachten ergeben, dass der Busfahrer an einer koronaren Herzkrankheit gelitten hatte. Es gab jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass ein mögliches Versagen des Fahrers auf diese Erkrankung zurückzuführen war.

Der Mann nahm ein Antidepressivum mit dem Wirkstoff Paroxetin ein, was zu Beginn der Behandlung zu Suizidgedanken führen kann. Dieses Element wurde jedoch von der Walliser Justiz als mögliche Ursache des Dramas ausgeschlossen, da der Fahrer dieses Medikament seit zwei Jahren einnahm und die Standarddosis Anfang 2012 im Hinblick auf eine vollständige Einstellung um die Hälfte reduziert worden war. Zudem hatte sein behandelnder Arzt klargestellt, dass er keinen Grund zur Annahme hatte, dass sein Patient selbstmordgefährdet war.

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