Ein Bulgare verstiess gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz und steht deshalb vor Gericht. Er beutete über 60 Frauen aus.
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Junge Frauen und Männer tanzen in einer Disco in Genf. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein bulgarischer Staatsbürger verstiess gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz.
  • In diesem Zusammenhang beutete er über 60 Frauen aus Südosteuropa aus.
  • Die Frauen schufteten schwer, ohne dafür eine entsprechende Entlohnung zu bekommen.
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Ein bulgarischer Staatsbürger wurde vom Bezirksgericht wegen schwerer Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verurteilt und aus der Schweiz verwiesen.

Der Mann hatte in Urdorf eine Vielzahl von Frauen aus Südosteuropa ausgebeutet. Vor dem Bezirksgericht Dietikon musste sich jetzt ein Mitglied der beiden Betreibergruppen des Clubs verantworten.

Frauen mussten unter dem Mindestlohn arbeiten

Die Frauen, die zwischen 2017 und Ende 2021 im Club arbeiteten, wurden als Bardamen, Sängerinnen, Tänzerinnen oder Animierdamen eingesetzt. Sie erhielten laut der «Limmattaler Zeitung» für ihre Arbeit sehr wenig Lohn und mussten unter schwierigen Bedingungen arbeiten.

Das Gericht stellte fest, dass diese Frauen ohne die erforderlichen Arbeitsbewilligungen tätig waren, was ihre Situation noch prekärer machte.

Dies ging aus einer Liste mit Namen von über 60 Frauen hervor, welche die Staatsanwaltschaft als Beweismittel vorbrachte. Laut Anklage war der Beschuldigte innerhalb der Gruppe für die Rekrutierung neuer Frauen zuständig.

Er fungierte auch als Fahrer für die Frauen und übernahm Aufgaben im Club sowie in den Wohnungen. Diese wurden teilweise durch Strohmänner angemietet.

Nach mehreren Monaten in Untersuchungshaft und einem abgekürzten Verfahren wurde der Beschuldigte verurteilt. Er bekam eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Zudem wurde er für fünf Jahre aus der Schweiz verwiesen und muss erhebliche Verfahrenskosten tragen.

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