Durch eine Präzisierung der Härtefallregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz sollen ausländische Opfer häuslicher Gewalt mehr Schutz erfahren.
symbolbild häusliche gewalt
Ausländische Opfer häuslicher Gewalt sollten in Zukunft vom Staat besser geschützt werden. (Symbolbild) - keystone

In der Schweiz sollen ausländische Opfer von häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Das will die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) durch die Erweiterung und Präzisierung der Härtefallregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) erreichen.

Die Kommission hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet, mit 16 zu 7 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Bevor sich der Nationalrat voraussichtlich im Dezember über das Geschäft beugt, kann der Bundesrat dazu Stellung beziehen.

Werden Angehörige von Drittstaaten Opfer häuslicher Gewalt, droht ihnen bei der Auflösung der Ehe oder Familiengemeinschaft oftmals der Verlust ihrer Aufenthaltsrechte. Künftig soll die Härtefallregelung so geändert werden, dass im Falle von häuslicher Gewalt auch Personen mit einer Aufenthalts- oder einer Kurzaufenthaltsbewilligung sowie vorläufig Aufgenommene einen besseren Schutz erhalten.

Begriff «Häusliche Gewalt» wird spezifiziert

Mit ihrer Vorlage will die Kommission gleichzeitig den Begriff der häuslichen Gewalt konkretisieren, indem im Gesetz Hinweise und Merkmale häuslicher Gewalt beispielhaft aufgeführt werden. In der Vernehmlassung waren die Vorschläge der SPK-N überwiegend positiv aufgenommen worden, wie es in der Mitteilung hiess.

Gegnerische Stimmen befürchten, dass die beabsichtigten Erweiterungen der Aufenthaltsrechte ein Missbrauchspotenzial bergen. Durch den Gesetzesentwurf sei die Objektivierbarkeit von häuslicher Gewalt nicht gewährleistet, monieren sie.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NationalratBundesratGesetzGewalt