Unternehmen sollen nicht von TV- und Radioabgaben befreit werden

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat möchte Unternehmen für TV und Radio nicht doppelt bezahlen lassen. Die Kommission lehnt dies ab. Das letzte Wort hat jedoch der Ständerat.

TV- und Radioabgabe
Unternehmen sollen TV- und Radioabgaben weiterhin bezahlen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Erhebungssystem für TV- und Radioabgaben wurde erst Anfang Jahr eingeführt.
  • Angestellte der Unternehmen werden somit doppelt besteuert.
  • Der Nationalrat Gregor Rutz möchte eine Doppelbesteuerung mittels Initiative verhindern.

Der Nationalrat möchte Unternehmen von der Radio- und Fernsehabgabe befreien. Das lehnt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF) ab. Sie erinnert daran, dass das Erhebungssystem erst Anfang Jahr eingeführt worden ist.

System zu neu

Bereits wieder eine Umstellung vorzunehmen, sei nicht angezeigt. Der Entscheid in der Kommission fiel mit 8 zu 2 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am heutigen Dienstag mitteilten. Die KVF hatte sich schon im Juli gegen die parlamentarische Initiative ausgesprochen. Diese verlangt die Befreiung der Unternehmen von der Abgabe.

Der Nationalrat nahm diese in der Herbstsession aber mit deutlicher Mehrheit an. Der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz, von dem die Initiative stammt, sprach von einer Doppelbesteuerung. Firmeninhaber und Mitarbeitende müssten bereits als Privatpersonen eine Abgabe entrichten.

Entscheid des Ständerates

Das Stimmvolk hatte dem Abgabesystem 2015 an der Urne zugestimmt. Mit diesem war auch die Unternehmensabgabe eingeführt worden. Diese spült 170 Millionen Franken pro Jahr in den Gebührentopf. Lehnt der Ständerat Rutz' Initiative ab, ist diese vom Tisch.

Gregor Rutz
Initiant Gregor Rutz will die Doppelbesteuerung verhindern. - keystone

Einig sind sich die Kommissionen der beiden Räte darüber, dass Arbeitsgemeinschaften die Abgabe nicht doppelt zahlen sollen. Die KVF des Ständerats hat den Auftrag, eine Ausnahmeregelung auszuarbeiten.

Sie hat die Verwaltung beauftragt, die offenen Fragen in Bezug auf die Umsetzung aufzulisten. Dies soll bis Anfang des nächsten Jahres erledigt sein. Danach will die Kommission die Ausarbeitung eines Vorentwurfs in Angriff nehmen. Zwei Initiativen aus dem Nationalrat mit dem gleichen Anliegen lehnte die KVF einstimmig ab.

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