Mehrere Experten kritisieren das geplante Antiterrorgesetz der Schweiz. Die Definitionen sollen nicht mit denen des Uno-Sicherheitsrats übereinstimmen.
Antiterrorgesetzt
Der Uno-Berichterstatter über Folter Nils Melzer und weitere Uno-Experten haben sich besorgt erklärt über das geplante Antiterrorgesetz der Schweiz. Es verstosse gegen die Menschenrechte. (Archivbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das geplante Antiterrorgesetz der Schweiz stösst bei vielen Experten auf Kritik.
  • Die zu umfangreiche Befugnis durch das Gesetz wird stark bemängelt.

Es könnte im Gegenteil auch auf legale Aktivitäten angewendet werden. Etwa auf den Versuch einer Verfassungsänderung oder Aktivitäten von Journalisten. Die Definition stimme nicht mit jener des Uno-Sicherheitsrats überein.

Unionsfraktion
Am Bein eines Mannes ist eine elektronische Fussfessel befestigt. Im Kampf gegen Kindesmissbrauch verlangt die Unionsfraktion im Bundestag zusätzliche Schritte. Danach sollen unter anderem Täter, die sich einer Therapie widersetzten, leichter mit einer elektronischen Fussfessel überwacht werden oder Auflagen zur regelmässigen Meldung bei der Polizei bekommen können. - dpa

Die im Gesetzesentwurf enthaltene Definition von terroristischen Aktivitäten sieht kein Szenario eines Verbrechens vor. Dies kritisiert der Uno-Berichterstatter über Folter, der Schweizer Nils Melzer, und vier weitere unabhängige Uno-Experten für Menschenrechte.

Gesetz gewährt umfangreiche Befugnisse

Die Experten warnen zudem davor, dass das Gesetz der Bundespolizei umfangreiche Befugnisse gewähre. Dabei können Personen als «potentielle Terroristen» bezeichnet werden und ohne gerichtliche Kontrolle präventive Massnahmen gegen sie verhängt werden.

Die Experten bedauern, dass die Schweizer Regierung, die im Mai formulierten Empfehlungen für Änderungen an dem Gesetzesentwurf, nicht berücksichtigt habe. Sie empfahlen dem Parlament, die Vorlage abzulehnen.

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