Der Direktor der Herzchirurgie am Unispital Zürich muss sich wegen fahrlässiger Tötung rechtfertigen. Die Behörden ermitteln wegen eines Vorfalls im Juli 2020.
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Eingang des Zürcher Universitätsspitals. (Archiv) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Direktor der Herzchirurgie am Unispital Zürich wird angeklagt.
  • Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung rechtfertigen.
  • Er hatte im Juli 2020 eine Operation zwei Oberärzten übergeben, der Patient starb.

Der Direktor der Herzchirurgie des Universitätsspital Zürich muss sich schweren Vorwürfen stellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung.

Grund dafür ist ein Vorfall im Juli 2020. Der damals neu ernannte Direktor übergab nach Beginn einer Operation zwei Oberärzten die Leitung. Im Zuge des chirurgischen Eingriffs kam es zu Komplikationen und der Patient verstarb. Währenddessen operierte der Herzchirurgie-Chef in einer Privatklinik an einem anderen Patienten, wie das SRF berichtet.

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Eine Herzoperation. (Symbolbild) - Keystone

Bereits kurz danach wurde Klage eingereicht, nun ist es zu Untersuchungen durch die Behörden und die Staatsanwaltschaft gekommen.

Oberarzt zuvor kritisiert

Das Pikante dabei: Bereits zuvor waren im Spital Beschwerden über einen der beiden Oberärzte eingegangen. Die Klinik ergriff keine Massnahmen und äussert sich nicht dazu.

Gegenüber SRF zeigt sich der Anwalt davon überzeugt, dass die Vorwürfe nicht an seinem Mandanten haften werden. Das Unispital Zürich hält an der Unschuldsvermutung fest. Daher ist der Angeklagte, obwohl im Pensionsalter, noch angestellt, bis die Nachfolge gefunden wird.

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