Umstrittene Sprachanforderungen an niederlassungswillige Ausländer

Das Wichtigste in Kürze
- Über die Sprachanforderungen für die Integration von Ausländern wird im Bundeshaus diskutiert.
- Nach Meinung der SVP sind die die zertifizierten Sprachnachweise oft unzulänglich.
- Die anderen Partien stossen sich vor allem am vorgesehenen Sprachniveau.
Die Änderungen seien unverständlich und kontraproduktiv, schreibt die SVP in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung zu Anpassungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern.
Kritik am verlangten Niveau
Die anderen Parteien stossen sich zwar nicht an den zertifizierten Nachweisen, allerdings an deren vorgesehenen Niveau. Für eine Niederlassungsbewilligung müssen Ausländer laut Vorschlag in einer Landessprache Kenntnisse nachweisen; mündliche Kompetenzen mindestens auf dem Niveau A2 und schriftliche mindestens auf dem Niveau A1 des in Europa anerkannten Referenzrahmens für Sprachen.
Für die FDP und den Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) darf die Messlatte bei den Sprachkompetenzen höher angesetzt werden. Auch die CVP stellt sich die Frage, ob hier nicht zu tief angesetzt worden ist.
SP lehnt Rückstufung ab
Auch die SP sieht noch Anpassungsbedarf bei den Sprachanforderungen - allerdings wenn es darum geht, jemandem wegen erfolgreicher Integration die Niederlassungsbewilligung vorzeitig zu erteilen. In diesem Fall sollen die Hürden nicht zu hoch sein: Die mündlichen Kompetenzen sollen auf dem Niveau A2 statt wie vorgesehen B2 angesetzt werden.