UBI rügt SRF-Beitrag über AfD-Proteste als einseitig
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der SRF-«Tagesschau» gutgeheissen. Die Berichterstattung über Proteste gegen die Partei Alternative für Deutschland (AfD) im deutschen Giessen wurde als einseitig zu Lasten der Partei kritisiert.

Die Beschwerde sei knapp mit fünf zu vier Stimmen gutgeheissen worden, teilte die UBI am Freitag mit. Konkret ging es um einen Beitrag in der Hauptausgabe der «Tagesschau» vom 29. November des vergangenen Jahres zur Neugründung der AfD-Jugendorganisation im deutschen Giessen.
Ein Beschwerdeführer hatte moniert, dass die AfD darin einseitig negativ dargestellt und gewaltvolle Proteste aus dem linken bis linksextremen Lager als «bunt und friedlich» beschrieben worden seien. Zudem kritisierte er die Einschätzung der Deutschland-Korrespondentin, welche von der Präsenz einer «wehrhaften Demokratie» sprach.
Die UBI kam zum Schluss, dass die Anmoderation, der Filmbericht und die Einschätzung der Korrespondentin durchgehend einseitig zu Lasten der AfD informierten. Dies habe die freie Meinungsbildung des Publikums verunmöglicht.
Die Gründung der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland (GD) im hessischen Giessen sorgte für enorme Proteste mit Tausenden Teilnehmenden.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Ihre Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden.










