Eine unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren vom SRF beurteilt.
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Gegen das SRF gab es Beschwerden bei der Ausschaltung der Kommentarspalte. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren des SRF wurden beurteilt.
  • In mehreren Fällen sei das Ausschalten der Kommentarspalte des SRF unzulässig.
  • Voraussetzungen für das Grundrecht der Meinungsfreiheit wird so eingeschränkt.
  • Beurteilt hat SRF die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Erstmals hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) das SRF beurteilt. Dies aufgrund von Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren vom Schweizer Radio und Fernsehen SRF.

Sie kam in mehreren Fällen zum Schluss, dass die Ablehnung der Kommentare vor dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht standhält.

Nach «längerer und kontroverser» Diskussion habe die Kommission an öffentlichen Beratungen vom Donnerstag mit einer knapper Mehrheit eine Beschwerde gutgeheissen. Das teilte die UBI am Donnerstagabend mit.

Ein regelmässiger Schreiber habe gerügt, dass mehrere seiner Kommentare durch die Community-Redaktion von SRF nicht aufgeschaltet worden seien.

Letztere habe sich dabei jeweils auf die unternehmenseigene Netiquette berufen. Die Redaktion habe die Nichtaufschaltung meist damit begründet, dass es sich um nicht überprüfbare Unterstellungen und Behauptungen gehandelt habe.

Nicht alle Beschwerden wurden gutgeheissen

Die UBI prüfte im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Grundrechts der Meinungsäusserungsfreiheit gegeben waren. In sieben Fällen sei sie zum Schluss gekommen, dass dies nicht zutreffe. Sie habe die entsprechenden Beschwerden deshalb gutgeheissen.

Einstimmig abgewiesen wurde von der UBI dagegen eine andere Beschwerde des gleichen Schreibers. Diese handelte sich um die Nichtaufschaltung eines Kommentars wegen persönlicher Angriffen gegen einen anderen Nutzer.

Knapp wurde laut Mitteilung auch seine Beschwerde gegen die sechsmonatige Sperre seines Kommentarkontos abgewiesen. Diese hatte die Redaktion nach einer expliziten Verwarnung wegen wiederholten verbalen Angriffen gegen SRF-Mitarbeitende ausgesprochen.

Drei weitere Beschwerden wurden von der UBI am Donnerstag ebenfalls abgewiesen.

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