Die Uber-Fahrer dürfen ihre Tätigkeit in Genf bald wieder aufnehmen. Das Unternehmen traf heute mit den Genfer Behörden eine entsprechende Vereinbarung.
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Uber will in Genf wieder ins Geschäft kommen. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Gericht entschied, dass die Fahrer von Uber künftig Arbeitnehmer sind.
  • Mit der Vereinbarung verpflichtet sich Uber den kantonalen Mindestlohn zu bezahlen.

Das höchste Schweizer Gericht hatte vor einer Woche entschieden, dass die Fahrer von Uber Arbeitnehmer und nicht Selbstständige sind. Damit bestätigte es ein Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts.

«Ein grosser Fortschritt für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen»

Die Genfer Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) nahm das Urteil mit Freude zur Kenntnis. Sie sprach von «einem grossen Fortschritt für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen. Für den Schutz der Arbeitnehmer und den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb».

Als Konsequenz wurde Uber untersagt, seine Tätigkeit auf Genfer Gebiet fortzusetzen. Dies so lange, bis das Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt habe. Fischer betonte, Uber müsse das Genfer Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge mit Fahrern einhalten. Sofern es seine Tätigkeit in Genf fortsetzen wolle.

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eine Uber-Station. - Keystone

Insbesondere müsse es seine Verpflichtungen im Bereich des sozialen Schutzes der Fahrerinnen und Fahrer sowie die Arbeitsbedingungen der Branche einhalten. Auch die Begleichung der Sozialabgaben gehöre dazu.

Das multinationale Unternehmen hatte signalisiert, dass es an einer für alle Seiten akzeptablen Lösung interessiert sei. Dies, obwohl Uber mit der Genfer Wirtschaftsdirektorin bei der Interpretation des Urteils zum Teil nicht einig ist. Am Freitag fand ein Treffen statt, bei dem der Kanton und Uber eine Vereinbarung schlossen.

Mindestlohn soll eingehalten werden

Laut einer gemeinsamen Mitteilung des Wirtschafts- und Arbeitsdepartementes und Uber formalisiert diese Vereinbarung die Verpflichtung des Unternehmens. Es habe sich an das Gesetz zu halten, wie dies vom Bundesgericht entschieden wurde. Im Gegenzug wurde festgehalten, dass das gegen Uber verhängte Tätigkeitsverbot aufgehoben wird.

Mindestlöhne
Das Zürcher Stadtparlament will einen Mindestlohn einführen. - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Gemäss der Vereinbarung verpflichtet sich Uber unter anderem dazu, den kantonalen Mindestlohn einzuhalten. Der Entscheid des Bundesgerichts gilt rückwirkend ab Oktober 2019. Die Gewerkschaft Unia schätzt, dass Uber Hunderte von Millionen wird zurückzahlen müssen. Diese sollen sie den Fahrerinnen und Fahrern und den Sozialversicherungen vorenthalten habe.

«Ich bin sehr glücklich, dass wir eine Einigung erzielen konnten und dass Uber seine Verantwortung in Genf wahrnimmt». So wurde Fischer in der Pressemitteilung zitiert. Die Fahrer werden ihre Arbeit bereits an diesem Wochenende wieder aufnehmen werden. Dies sagte Uber-Sprecher Pascal Chavent auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

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