Über 700 mögliche Verletzungen der Russland-Sanktionen
In der Schweiz kommt es immer wieder zu Verstössen gegen die Russland-Sanktionen. Diese betreffen Importe von Saunas – aber auch Exporte von Werkzeugteilen.

Das Wichtigste in Kürze
- Wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine wurde Russland von der Schweiz sanktioniert.
- Dennoch verzeichnet das Seco in der Schweiz rund 700 Sanktionsverstösse.
- So beispielsweise den Import einer Sauna oder den Export von 150'000-fränkigem Werkzeug.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat seit Beginn des Ukrainekriegs 2022 knapp 700 Verdachtsfälle zu möglichen Sanktionsverstössen registriert.
Bisher seien 77 Verfahren eröffnet und 65 abgeschlossen worden, teilte das Amt auf Anfrage der «Sonntagszeitung» mit. In 26 Fällen seien Bussen ausgesprochen worden, meist wegen fahrlässigem Verhalten, oft aufgedeckt vom Zoll.
Rund zwei Drittel der gemeldeten Fälle beträfen Importe, ein Drittel Exporte. Zwei grössere Verfahren seien an die Bundesanwaltschaft übergeben worden.
4000-Franken-Sauna aus Belarus abgefangen
Wie unterschiedlich die Verstösse sind, zeigt die Zeitung anhand mehrerer Fälle auf. So stoppte der Genfer Zoll 2023 beispielsweise eine 4000-fränkige Sauna. Absender war eine Firma in Belarus.
Das Schweizer Unternehmen, das die Sauna bestellt hatte, ging davon aus, dass der Sauna-Import von den Sanktionen nicht betroffen sei.
Doch: Nebst Russland steht auch Belarus auf der Sanktionsliste. Dies, weil das Land dem Kreml unter Machthaber Lukaschenko partnerschaftlich verbunden ist.
Pech für das Schweizer Unternehmen, das die Sauna bestellt hat. Nebst der Tatsache, dass die Sauna nie beim Besteller ankam und vernichtet wurde, wurden noch 1000 Franken Busse fällig.
Sanktionsverstoss wegen Google
Eine 5000-fränkige Busse kassierte ein Industrieunternehmen. Dies, weil sie eine 150'000-Franken-Lieferung für Ersatzteile und Zubehör für Werkzeugmaschinen nach Russland schicken wollte.
Kurios: Schuld am versuchten Sanktionsbruch war offenbar Google.
Laut der «Sonntagszeitung» war eine mitarbeitende Person beim Erfragen der Sanktionen auf ein veraltetes Dokument verlinkt worden. Auf diesem sei die Ware noch nicht gelistet gewesen, so das Unternehmen.