Wegen angeblicher Terrorpropaganda wurde einer Baslerin auf dem türkischen Konsulat der Pass weggenommen. Dabei hatte sie nur Erdogan kritisiert.
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Die junge Baslerin kritisierte hin und wieder den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Einer jungen Baslerin wurde auf dem türkischen Konsulat der Pass beschlagnahmt.
  • Der kurdischstämmigen Frau wird Terrorpropaganda vorgeworfen – «ein absurder Vorwurf».
  • Das EDA könne ihr auch nicht helfen, obwohl die Praxis eigentlich nicht rechtens ist.

Türkische Regierungsbeamte haben laut dem «Sonntags Blick» auf dem türkischen Konsulat in Zürich den Pass einer 33-jährigen Baslerin beschlagnahmt.

Die kurdischstämmige Frau, die in Basel geboren und aufgewachsen sei, habe im August auf dem Konsulat nur eine kurze Formalie erledigen wollen, als ihr die Beamten den Pass abnahmen. Ihr sei gesagt worden, dass in der Türkei gegen sie ein Strafverfahren liefe.

Die Baslerin wollte den Pass zurück. Der Konsulats-Angestellte drohte ihr jedoch, sie «gleich an Ort und Stelle festzuhalten», wie die Zeitung weiter schreibt.

Wegen angeblicher Terrorpropaganda verfolgt

Ihr Anwalt in der Türkei habe herausgefunden, dass sie wegen Terrorpropaganda gesucht werde. Laut der Baslerin sei dies ein absurder Vorwurf. Sie habe lediglich in den sozialen Medien hin und wieder die Erdogans Politik kritisiert.

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Das türkische Konsulat in Zürich. Hier bei den türkischen Parlamentswahlen im Juni 2015. - Keystone

Die Praxis der Türkei mit dem Passentzug von Landsleuten sei allerdings schon aus Deutschland oder Österreich bekannt. In der Schweiz sei es jedoch der erste Fall dieser Art, hiess es.

Beschlagnahmung ist illegal

Erlaubt ist die Praxis der türkischen Behörden eigentlich nicht. Es ist zwar gesetzlich zulässig, den Pass zu entziehen, wenn von einer Person eine direkte Sicherheitsgefahr für das Land ausgeht. Bei Menschen, die in der Schweiz leben, greift diese Regel aber nicht.

Zudem hat die junge Frau weder eine Passkopie noch eine schriftliche Begründung für die Massnahme bekommen. Was ebenfalls nicht rechtens ist. Gemäss der europäischen Menschenrechtskonvention müssen Betroffene schriftlich darüber aufgeklärt werden, auf welcher Rechtsgrundlage in ihre Freiheit eingegriffen wird.

EDA bietet keine Hilfe

Das Aussendepartement EDA könne ihr in dieser Angelegenheit zudem nicht helfen. Ein EDA-Sprecher sagte zum «Sonntags Blick», dass die Vergabe und der Entzug von Reisepässen der ausstellenden Behörde des Herkunftslandes der jeweiligen Staatsangehörigen unterliege.

Warum die Schweizer Behörden sie nicht unterstützen, versteht die Betroffene nicht. Seit Wochen ist sie nun «quasi staatenlos».

Fluggesellschaft Swiss
Die Swiss hat momentan mit mehreren Problemen zu kämpfen. - Keystone

Ihre Ferien in Thailand, die sie seit langem geplant hatte, musste sie stornieren. Ohne ihren Pass darf sie in kein Flugzeug steigen. Probleme könnte der fehlende Pass auch bei der Verlängerung ihrer Schweizer Niederlassungsbewilligung bereiten.

Sorgen macht sich die Baslerin ebenso um ihre Verwandten, die noch immer in der Türkei wohnen. In der Vergangenheit wurden nämlich schon Tausende Angehörige von Erdogan-Kritikern verhaftet.

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