Travailsuisse ist bereit, die Anmeldefrist für EU-Unternehmen bei Arbeiten in der Schweiz zu kürzen. Die Anmeldefrist könne auch fünf statt acht Tage betragen.
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Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Travailsuisse ist bereit zur Kürzung der Anmeldefrist.
  • Am Lohnschutz darf sich aber laut dem Präsidenten nichts ändern.

Der Arbeitnehmerdachverband Travailsuisse kann mit einer Kürzung der Anmeldefrist für EU-Unternehmen bei Arbeiten in der Schweiz von acht auf fünf Tage leben. Am Lohnschutz darf sich gemäss ihrem Präsidenten Adrian Wüthrich aber nichts ändern. Das sagte Wüthrich in einem Interview mit dem «Blick» vom Mittwoch.

Wie Mitte-Präsident Gerhard Pfister kritisiert auch er, dass der Bundesrat nach den abgebrochenen Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU gleichzeitig in Brüssel und im Inland sondiert. Das habe bereits einmal in die Sackgasse geführt.

Wüthrich: Lohnschutz darf nicht geändert werden

Statt die strittigen Punkte im Inland zu klären, bevor die Schweiz wieder in Brüssel vorstellig werde, habe sich der Bundesrat anders entschieden. Er gehe die Lösung nicht vereint an. Die flankierenden Massnahmen für den Lohnschutz seien in gewissen Punkten umstritten. Jetzt gelte es Alternativen aufzuzeigen, welche den Lohnschutz mindestens halten und im Inland auf Akzeptanz stossen.

Solange der Bundesrat am heutigen Lohnschutz nicht rüttle, habe der Dachverband immer Konzessionsbereitschaft signalisiert, sagte Wüthrich. Die Anmeldefrist könne auch fünf statt acht Tage betragen, wenn das System sich bewähre. Vorrangiges Ziel der Sozialpartner sei die Absicherung der flankierenden Massnahmen, so dass der Europäische Gerichtshof sie nicht kippen könne.

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Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, spricht an einer Medienkonferenz am 6. August 2020. - Keystone

Die Schweiz wolle «weder der EU beitreten noch sich mit Nachteilen beladen, die bei uns nie und nimmer mehrheitsfähig wären», erklärte der Travailsuisse-Präsident weiter. Bei gewissen Abkommen könne die Rechtsanpassung an die EU dynamisch erfolgen.

Bei der Personenfreizügigkeit sei der automatische Nachvollzug aber nicht mehrheitsfähig. Die Einwanderung in die Sozialwerke dürfe nicht sein, wer in der Schweiz aber arbeite, müsse geschützt sein.

Es sei falsch gewesen, die Unionsbürgerschaft beim gescheiterten Rahmenabkommen ausser Acht zu lassen. Da hätte die Gefahr einer schleichenden Übernahme bestanden. Mit der Begrenzung auf Arbeitskräfte wäre diese Gefahr ausgeschaltet, sagte Wüthrich.

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