Wegen eines Angriffs auf eine Transfrau wurde ein Iraker zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Es handelt sich beim Opfer um seine eigene Tochter.
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Mit einem fast 30 Zentimeter langen Küchenmesser stach der Vater auf die Transfrau ein. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Berner Obergericht hat einen Iraker zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Er hatte im Mai 2019 seine transsexuelle Tochter mit einem Küchenmesser angegriffen.

Ein Iraker sticht in der eigenen Wohnung im Mai 2019 mit einem Küchenmesser auf seine transsexuelle Tochter ein. Nun wurde er erneut vom berner Obergericht für schuldig gesprochen.

Den Schuldspruch gab der vorsitzende Richter der zweiten Strafkammer am Donnerstag in Bern bekannt. Der Angriff des Mannes erfolgte im Mai 2019 im Emmental. Beim Opfer handelt es sich um eine heute 19-jährige junge Frau, welche männlich geboren wurde.

Zu Transfrau: «Du bist schwul»

Im Alter von neun Jahren merkte sie, dass sie «nicht im richtigen Körper» lebt. Dies sagte sie vor einem Jahr der Zeitung «20 Minuten» in einem Interview. Sie begann nach und nach, sich weiblich zu kleiden. Sie schminkte sich und lehnte sich immer mehr gegen den Vater auf.

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Schon bereits mit neun Jahren merkte dei Transfrau, dass sie sich in ihrem Körper nicht wohl fühlt. (Symbolbild) - dpa

Nachdem sie eines Abends spät nach Hause gekommen war, lag sie schlafend im Wohnzimmer der Familienwohnung. Plötzlich kniete sich der Iraker über sie und schrie die Transfrau an: «Bisch schwul?», «Du bist schwul». Dann stach er mit einem Küchenmesser mehrfach zu.

Narben erinnern an die Tat

Mit den Beinen konnte die junge Frau den Vater wegstossen und rannte blutüberströmt zu Nachbarn. Die Schilddrüse war durchtrennt, die Luftröhre hatte ein Loch und sie hatte einen bis anderthalb Liter Blut verloren. Laut Anklageschrift überlebte sie mit viel Glück. Narben an ihrem Hals zeugen noch heute vom Angriff.

Zum Obergerichtsprozess kam es, weil der Iraker Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau eingelegt hatte. Am Dienstag plädierte der Verteidiger vor Obergericht wie schon vor Regionalgericht auf Freispruch im Zweifel für den Angeklagten.

Die Vertreterin der Berner Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Weil der Iraker den Angriff abstreitet, urteilte die erste Instanz im Dezember 2020 nach einem Indizienprozess. Das Regionalgericht kam zum Schluss, mehrere Indizien sprächen für die Tatversion der Transfrau.

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