2019 wurde eine Transfrau von ihrem Vater brutal angegriffen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine elfjährige Freiheitsstrafe.
Mit einem grossen Küchenmesser soll der Vater auf sein Kind eingestochen haben. (Symbolbild)
Mit einem grossen Küchenmesser soll der Vater auf sein Kind eingestochen haben. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DOMINIC FAVRE
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2019 wurde eine Transfrau brutal von ihrem Vater attackiert.
  • Er wurde daraufhin wegen versuchen Mordes schuldig gesprochen.
  • Wegen seiner Berufung kam es heute Dienstag zum Obergerichtsprozess.

Das Berner Obergericht beschäftigt sich noch bis Donnerstag mit dem Fall einer jungen Transfrau, welche 2019 von ihrem Vater brutal angegriffen worden sein soll. Die Staatsanwältin beantragte, die elfjährige Freiheitsstrafe der Vorinstanz sei zu bestätigen.

Der aus einem arabischen Land stammende Vater war vor einem Jahr vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau wegen versuchten Mords an seiner Tochter schuldig gesprochen worden. Er hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Deshalb kam es am Dienstag zum Obergerichtsprozess.

Der Verteidiger des Mannes verlangte wie schon vor erster Instanz einen Freispruch. Dies nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Der Anwalt verwies auf ein rechtsmedizinisches Gutachten, laut dem nicht sicher ist, ob Fremdeinwirkung vorliegt oder ob sich die Transfrau selbst verletzte.

Die Vorinstanz habe die Unschuldsvermutung verletzt. Das Berner Obergericht will das Urteil am Donnerstagnachmittag bekanntgeben.

Schnittverletzungen am Hals, Brust und Rücken

Das Gericht hat ein Ereignis aus dem Mai 2019 in Langnau im Emmental zu beurteilen. Klar ist, dass eines Morgens die junge Transfrau, welche damals 17-jährig war, blutüberströmt bei den Nachbarn auftauchte und um Hilfe bat. Sie wies mehrere Schnittverletzungen am Hals, an der Brust und am Rücken auf.

Die Schilddrüse war durchtrennt, die Luftröhre hatte ein Loch und sie hatte einen bis anderthalb Liter Blut verloren. Laut Anklageschrift überlebte sie mit viel Glück.

Gemäss Zeugen sagte die junge Transfrau sofort, der Vater habe ihr die Wunden zugefügt. Zuvor habe er sie, die noch schlief, an den Haaren gepackt, sich auf sie gestürzt und geschrien: «Bisch schwul?», «Du bist schwul». Dann habe er mit dem Küchenmesser auf sie eingestochen. Mit den Beinen habe sie den Vater wegstossen können und sei davongerannt.

Der Vater will jedoch plötzlich Schreie gehört haben. Als er nachgeschaut habe, sei sein Kind in einer Blutlache gelegen und an ihm vorbei gerannt. Er habe sie nicht angegriffen.

Überforderung des Vaters

Das Regionalgericht in Burgdorf urteilte, es gebe mehrere Indizien, welche für die Tatversion der Transfrau sprächen. Als Motiv sah es eine Überforderung des Vaters und die angespannte Situation zwischen ihm und seinem Sohn respektive Tochter. Dessen Homosexualität respektive sexuelle Orientierung habe er nicht billigen können.

Sowohl der Vater als auch die junge Frau erschienen am Dienstagmorgen vor dem Obergericht - der Vater vorgeführt in Handschellen, die Tochter mit einer Art Rollkragenpullover. Dennoch waren Narben am Hals zu sehen.

Die junge Transfrau bejahte die Frage, ob sie sich vor Mai 2019 Gedanken zu einem Suizid gemacht habe. Sie befinde sich in psychologischer Behandlung und habe eine Lehre abgebrochen. Zu ihrer Familie habe sie keinen Kontakt mehr.

Für Urteilsverkündung werden Sicherheitsvorkehrungen verschärft

Den Vater fragte ein Oberrichter unter anderem, wie es für ihn sei, statt einen Sohn nun eine Tochter zu haben. Der Mann wich aus und sagte nur, sein Kind sei manipuliert worden. Der Beschuldigte ist trotz mehrjährigem Aufenthalt in der Schweiz auf eine Übersetzung angewiesen.

Die Staatsanwältin sprach von einem schlecht integrierten Mann, welcher gemerkt habe, dass er die Kontrolle über seinen Sohn respektive seine Tochter verliere. Mit ihrer Transsexualität habe er nicht umgehen können.

Der Gerichtspräsident gab am Donnerstagnachmittag bekannt, kurz vor Mittag sei es im Obergericht zu einem Zwischenfall gekommen: Jemand habe mit falschen Angaben versucht, ins Gebäude zu gelangen. Die Videokamera beim Hintereingang sei abgeklebt worden.

Als das Personal eingegriffen habe, habe diese Person «Free Daddy» gerufen, also «Freiheit für den Vater». Für die Urteilseröffnung vom Donnerstag würden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft.

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