Tierschützerinnen in Nyon wegen Befreiung von Ziegen vor Gericht

    Keystone-SDA
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    Nyon,

    Zwei junge Frauen haben Ziegen vor dem Schlachthof gerettet. Nun stehen sie in Nyon vor Gericht.

    Ziege
    Die Schaffhauser Polizei musste mithilfe der Feuerwehr vier Ziegen aus einem Bus holen. (Symbolbild) - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Nyon stehen zwei junge Frauen vor Gericht.
    • Die beiden sollen 18 Ziegen gestohlen haben.

    Am Polizeigericht in Nyon hat am Dienstag der Prozess gegen zwei Tierschutz-Aktivistinnen begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, im März 18 Ziegen gestohlen zu haben, um deren Ende im Schlachthaus zu verhindern.

    Vor Prozessbeginn demonstrierte rund ein Dutzend Aktivisten vor dem Gerichtsgebäude, um die beiden angeklagten Frauen im Alter von 21 und 22 Jahren zu unterstützen. Laut der Vereinigung «269life Libération Animale Suisse» ist es das erste Mal, dass in der Schweiz Tierschützer vor Gericht stehen, weil sie Tiere vor der Schlachtbank gerettet haben.

    Verpflichtet das Gesetz zu brechen

    Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, im vergangenen März während der Nacht ins Innere eines Schlachthofs in Rolle VD eingedrungen zu sein, um Fotos zu machen und 18 Ziegen zu stehlen. Befragt vom Anwalt des Viehbesitzers, der Klage eingereicht hatte, zeigten die beiden Aktivistinnen keinerlei Reue.

    «Wir können nicht immer nur passiven Widerstand leisten», sagte Elisa Keller, eine der Angeklagten. «Wir fühlen uns verpflichtet, das Gesetz zu brechen, um armen Geschöpfen zu Hilfe zu eilen und sie vor dem Sterben zu bewahren», sagte die Angeklagte.

    Die Tiere, die man gerettet habe, führten heute ein glückliches Leben bei Familien, von denen sie aufgenommen worden seien. Nur eines der 18 Tiere sei an einer Lungenentzündung gestorben.

    Urteil am Donnerstag

    «Wir leben nicht auf dem gleichen Planeten», sagte die Gegenseite. Sie verlangte vom Gericht, dass die Aktivistinnen härter bestraft werden als vom Staatsanwalt beantragt. So sollen die beiden Frauen wegen Bandendiebstahls zu einer unbedingten Strafe verurteilt werden.

    Der Staatsanwalt beantragt demgegenüber eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken wegen Hausfriedensbruchs und unrechtmässiger Aneignung. Zudem sollen die beiden Angeklagten die Prozesskosten übernehmen. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

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