Tierfotograf in Neuenburg wegen Beleidigung von Jägern verurteilt

Keystone-SDA
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Neuchâtel,

Der Tierfotograf, der Neuenburger Jäger als «Killer» und «Mörder» bezeichnet hatte, ist am Donnerstag vom Neuenburger Kantonsgericht wegen Beleidigung verurteilt worden. Von den Anklagen wegen Verleumdung und übler Nachrede wurde er hingegen freigesprochen.

Jagd
Ein Jäger schaut durch einen Feldstecher. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In erster Instanz war der Tierfotograf im vergangenen September vom Regionalgericht Les Montagnes et Val-de-Ruz noch ganz freigesprochen worden.

Der Neuenburger Jagdverband, der auch die Klage eingereicht hatte, legte jedoch gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Kantonsgericht ein.

«Der Abschuss eines Wildtiers rechtfertigt durchaus die Bezeichnung Mörder und Killer», sagte der Angeklagte am Donnerstag im Berufungsverfahren und fügte hinzu, er wünschte sich, dass der Begriff «Ökozid», ein Verbrechen gegen die Biodiversität, eingeführt würde. Der Tierfotograf führte zudem aus, dass er einen Beitrag zur Aufklärung über die Gefahren der Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes habe leisten wollen, über die im September 2020 abgestimmt worden sei. Er habe mit seinen Äusserungen eine möglichst breite Unterstützung erreichen wollen.

Zwischen dem 11. August und dem 27. September 2020 hatte der ehemalige Journalist eine Reihe von Email-Nachrichten an die Neuenburger Jäger gerichtet, in denen er sie unter anderem als «Minderheit von Mördern» und «Schädlinge» mit «bösartiger Macht» bezeichnete.

In erster Instanz hatte die Richterin entschieden, dass sich die Äusserungen des Fotografen an die Neuenburger Jäger im Allgemeinen richteten und dass sie sich als Einzelpersonen nicht in ihrer persönlichen Ehre verletzt fühlen könnten. Der Angeklagte wurde freigesprochen, und ihm wurde eine Entschädigung zugesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken gefordert.

Das Kantonsgericht kam am Donnerstag zum Schluss, dass der politische Kontext den Inhalt gewisser Email-Botschaften nicht rechtfertigte. «Wie kann man mit einem Ausdruck wie 'Peng in den Arsch und tief, doppelt tief' eine breite Unterstützung erwarten?», fragte einer der Richter. Für diese Beleidigung setzte das Kantonsgericht die Strafe auf 30 Tagessätze zu 30 Franken ohne Bewährung fest.

Das Gericht liess hingegen die Anklagen wegen Verleumdung und übler Nachrede nicht gelten. Als der Angeklagte Jäger in anderen Emails als «Mörder» oder «Killer» bezeichnet habe, habe er nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf die gesamte Zunft abgezielt, weshalb keine Ehrverletzung geltend gemacht werden könne

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