Thurgauer Regierungsrat weitet die Zertifikatspflicht aus
Der Regierugnsrat des Kanton Thurgaus weitet die Zertifikatspflicht ab dem 20. September auf alle Gesundheitseinrichtungen aus.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Thurgau gilt ab nächstem Montag die Zertifikatspflicht für Spitäler.
- Auch in anderen Gesundheitseinrichtungen müssen Besucher eines der 3 G's vorweisen.
Wer im Kanton Thurgau Spitäler, Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung besuchen möchte, braucht ab dem 20. September ein Covid-Zertifikat. Dies teilt der Regierungsrat in einer Mitteilung mit.
Diese Massnahme gelte maximal bis zum 24. Januar 2022, heisst es weiter.
Bei den Patientinnen und Patienten in Spitälern und Kliniken sowie den betreuten Personen in Heimen handle es sich häufig um besonders gefährdete Menschen, sagte Gesundheitsdirektor Urs Martin (SVP) im Parlament. Mit der Ausweitung der Zertifikatspflicht sollen diese Personen besser geschützt werden.

Die Kapazitäten der Intensivstationen im Thurgau sind derzeit voll ausgelastet. 44 Personen liegen wegen Corona im Spital, knapp die Hälfte davon auf den Intensivstationen. Im Gegensatz zu 2020 seien es heute mehrheitlich jüngere Personen, die drei bis vier Wochen lang auf der Intensivstationen bleiben, sagte Martin.
Thurgau nimmt Pflicht selbst in die Hand
Da im Entscheid des Bundesrats Gesundheitseinrichtungen nicht eingeschlossen waren, nimmt sich der Thurgauer Regierungsrat selbst der Sache an. «Aus Sicht des Regierungsrats handelt es sich bei Patientinnen und Patienten beziehungsweise die betreuten Personen aber häufig um besonders gefährdete Personen.»
Und abschliessend: «Deshalb hat der Regierungsrat entschieden, die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren auf diese Institutionen auszuweiten.»
Kanton Thurgau nicht alleine mit Entscheidung
Das Kantonsspital in Uri war bisher das einzige Spital, welches eine Zertifikatspflicht für Patienten, sowie Besucher eingeführt hatte. Im Universitätsspital Basel gilt nun seit mehr als zwei Wochen eine Zertifikatspflicht für Besuchende.
Die Berner Insel-Gruppe sieht derzeit ebenfalls keine Einführung der Zertifikatspflicht vor. Das Spital zähle aber auf die «eigenverantwortliche Einhaltung der 3-G-Regel», so Mediensprecher Daniel Saameli vergangene Woche zu Nau.ch.
Auch in Zürich und Luzern wird weiterhin auf die 3G-Pflicht in Gesundheitseinrichtungen verzichtet.