Thurgau sagt Ja zu Feiertags-Events
Im Thurgau sind künftig auch an höchsten Feiertagen nicht religiöse Veranstaltungen möglich.

Die Stimmbevölkerung hat am Sonntag der Totalrevision des Ruhetagsgesetzes knapp zugestimmt. Die Thurgauer Stimmberechtigten bewilligten die Aufhebung des sogenannten Tanzverbots mit 45’982 Ja-Stimmen (51,1 Prozent) zu 43’964 Nein-Stimmen (48,9 Prozent). Die Stimmbeteiligung lag bei 52,1 Prozent.
Im Thurgau sind damit künftig auch an den fünf höchsten Feiertagen kulturelle und sportliche Veranstaltungen möglich. Bedingung ist, dass sie in Innenräumen stattfinden und nicht mehr als 500 Personen daran teilnehmen.
Grosser Rat gegen Einschränkung
Bisher galt im Thurgau am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Anlässen nicht religiöser Art: darunter öffentliche Sport-, Tanz-, Kultur- und Konzertveranstaltungen.
Gegen den Entscheid des Grossen Rates, diese Einschränkung aufzuheben ergriffen EDU,EVP Teile der SVP sowie vereinzelte Mitglieder von Mitte und FDP das Referendum. Deshalb mussten die Stimmberechtigten am Sonntag darüber entscheiden.